Bedeutung ...

Ich habe bei einigen wenigen Einträgen die Anmerkung "in der Hauben".

Nun ist mir natürlich der Begriff "unter der Haube" wohlbekannt. Wegen der Seltenheit dieser Anmerkung im Ottensooser KB, möchte ich dennoch nochmal fragen, ob dieser Begriff noch weitere Bedeutung haben kann. Sonst könnte der Pfarrer es ja jedes Mal schreiben. Stimmt evtl. etwas nicht mit der Braut?

Beste Grüße

 
Dann war meine Sorge um die Schicklichkeit der Frischverheirateten also unbegründet. (y)

Wohl nicht ganz ;): ein Hans Hertzing (derselbe?) lässt im Februar, also keine drei Monate nach der Hochzeit, eine Tochter taufen (https://www.archion.de/p/6456431623/). Ich würde annehmen, dass es sich um eine Kopfbedeckung handelt, die analog (oder vielleicht als abgeschwächte Variante) zum Strohkranz getragen wurde - als äußeres Symbol für die Kirchenbuße. Ein weiterer Hinweis auf eine Fornikantenhochzeit könnte die Einbettung der Trauung in den normalen Sonntagsgottesdienst ("nach der Predigt") sein (Traugottesdienste wurden in Ottensoos zu dieser Zeit offenbar meist montags abgehalten).

Es finden sich etwa um die selbe Zeit weitere ähnlich gelagerte Fälle im Kirchenbuch: die Haube, die die Zukünftige des Hans Müller im Mai 1621 tragen muss (https://www.archion.de/p/60d82dc8c7/), bezieht sich sicher auf den Sohn Conradt, welcher Ende September das Licht der Welt erblickt (https://www.archion.de/p/af07d34d07/). Und auch die Eheleute Steffan Lindtner - Christina Wagner, die im September 1622 heiraten (https://www.archion.de/p/cf632666ee/), scheinen schon in höchst freudiger Erwartung gewesen zu sein (https://www.archion.de/p/65bfb6e248/). Diesen beiden Paaren blieb allerdings zumindest das "Vorgeführtwerden" im Rahmen des Sonntagsgottesdiensts erspart.

Es fällt auf, dass es ein Brautpaar gibt (https://www.archion.de/p/e20c86d516/ - https://www.archion.de/p/e50f1ded80/), welches den Strohkranz tragen und offenbar, sofern ich das "von Eisen gefuhrt" korrekt interpretiere, zunächst eine Gefängnisstrafe absitzen musste. Ersteres könnte den Gepflogenheiten in der Stadt Lauf, wo die Copulation erfolgte, geschuldet sein (wobei etwas später auch in Ottensoos der Strohkranz zum Einsatz kam: https://www.archion.de/p/2d59952bd2/). Letzteres hing, so mein Eindruck, mit Stand/Status und/oder der finanziellen Ausstattung der betroffenen Personen zusammen, bzw. auch mit dem Umstand, ob einer der Beteiligten ein "Auswärtiger" war. Auch eine Weigerung, die Ehe einzugehen, könnte dem Arrest vorausgegangen sein (vgl. hierzu und zum Thema "Zwangsverheiratung" auch Anmerkung 42 in dieser Quelle: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb00108585?q=("strohkranz&page=110,111).

Ansonsten findet man nicht allzu viel zum Thema "Haube" als Kennzeichnung eines "gefallenen" Mädchens. In dieser literarischen Fundstelle fränkischer Provenienz, aber in Wien "spielend", wird der Begriff allerdings ebenfalls in obigem Sinne verwendet:

 
Aus dem Bereich Niedersachsen (wobei die dortige "Mütze" im vorliegenden Fall der o.a. bayerischen "Haube" entspricht) läßt sich am Rande selbst aus dem 19. Jahrhundert dies "beisteuern"


>>„Copulation in der Mütze” bedeutet, dass die Braut „mit Mütze” (also ohne Kranz und Schleier) zur Trauung kam, weil sie vor der Ehe das Keuschheitsgelübde übertreten hatte.<<

Sie war eine "deflorata"....

Das o.a. Zitat ist eine zutreffende Darstellung der "Sachlage" und läßt sich analog z.B. auch auf die Regionen (Ost-)Westfalen / Lippe übertragen.
 
Vielen Dank für die interessanten und erhellenden Informationen zu diesem Thema. Wenn ich es recht verstehe wurde in Ottensoos "regulär" mit einem Strohkranz geheiratet und "im Zweifel" bzw. bereits sichtbar Schwanger unter einer Haube/?

Ich bin schon jetzt gespannt, wenn ich die Tauf- und Heiratsdaten der Familien zusammenführe wieviel dieser frühen Geburten ich finden werde. Auch in meiner eigenen Familiengeschichte gab es da einige, ziemlich knappe Fälle :)
 
In Mittelfranken im Raum zwischen Nürnberg/Fürth und Ansbach kenne ich Wendungen wie "hat die Braut ein Hauben aufgehabt" u. ä. ebenfalls für "unzüchtige" Paare.
 
"Regulär" trug die Braut als Zeichen ihrer Jungfräulichkeit wohl einen (Myrten-)Kranz oder eine Brautkrone. Der Strohkranz ist sozusagen eine Art Parodie, und wurde den Brautleuten, die sich vorehelich vergangen hatten, kirchlicherseits während der Zeremonie aufgezwungen, um sie öffentlich bloßzustellen (neben den sonstigen Maßnahmen wie Strafzahlungen, Arbeitsdienst, Arrest, etc.). Die Haube, so interpretiere ich die Ottensooser Einträge, wurde hier wohl für die eingesetzt, die freiwillig heirateten bzw. einen entsprechenden Status im Ort hatten. Andere traf es härter (https://www.archion.de/p/3d267bd14e/), sofern sie sich nicht freikaufen konnten, wie dieser Bräutigam, der das Strohkranztragen bzw. das "Kirchenbuße-Ausstehen" gegen eine Zahlung von 6 Talern umging.



Hier noch eine ganz anschauliche Zusammenfassung zu diesem Thema aus dem 19. Jh.:

A. Strafe.
Das römische Recht belegte das einfache Stuprum nicht unbedingt, sondern nur unter besonderen Umständen mit einer Strafe 1). Das canonische Recht verordnete gegen den, welcher eine Jungfrau verführt hat (virginem stupro decepit), für den Fall, daß er sie nicht heirathen würde, körperliche Züchtigung, Excommunication und zum Zwecke der Buße Einsperrung in ein Kloster. Deutsche Landesgesetze und die Praxis einzelner deutscher Länder gingen weiter, indem sie beide Theile bestraften, bald mit weltlicher Strafe, bald mit Kirchenbußen; hie und da waren auch Zwangscopulationen angeordnet. So hatte z. B. im Herzogthum Braunschweig Geldstrafe statt; im Hohenlohischen nebst Kirchenbuße auch Geld- oder Gefängnißstrafe oder öffentliche Arbeit oder Landesverweisung; nach dem bayerischen Criminalcodex v. J. 1751 P. I. Cap. 4. §. 1 soll die Mannsperson mit 8 bis 14 tägiger Ausstellung im Springer oder Eisen und mit öffentlicher Arbeit, wenn sie unvermögend, mit Springer oder Eisen aber zu Haus gebüßet werden, wenn sie vermögend - die Weibsperson nebst Geldstrafe 4 oder 5 Tage in der Geige zu Haus gebüßt, oder da sie unvermögend oder gar frech ist, in Städten oder Märkten zur Gassensäuberung, anderer Orten aber zur Gassenarbeit angestrengt werden. Im Fürstenthume Ansbach trat Geld, Gefängniß- oder öffentliche Arbeitsstrafe, Kirchenbuße und wenn nicht Standesungleichheit entgegen, auch Zwangstrauung ein; im Nürnbergischen Zwangscopulation, wenn der Stuprator die Ehe versprochen hatte 2). Die Kirchenbuße bestand hauptsächlich darin, daß die gefallene Weibsperson während des öffentlichen Gottesdienstes vor der Kanzel - öfters mit besonderem Zeichen, z. B. einem Strohkranz auf dem Kopfe knieen mußte und der Geistliche am Schlusse der Predigt oder des Gottesdienstes eine eindringliche Rede hielt, in welcher die Sünde und Buße der Ausgestellten dargelegt und die Gemeinde vor dem Laster gewarnt wurde.



Wikipedia weiß auch noch einiges zu berichten: https://de.wikipedia.org/wiki/Strohkranz
 
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