Lese/Deutungs-Hilfe erbeten: Bezahlung der Trauerfeier, Kirchenbuch Heuerßen


Ich lese:
444. 5. Die alte Mayerschen vom Lohhoffe die Hansingschen haben wir
begraben, am Palm Sontage den 19 Martii, mit der Predigt des
Evangelii, Ich habe Ihr Ihr Zeugniß gegeben. Waren davon kommen Auffm Altar
und den Kindern, haben wir gleich getheilet, jeder 8 gl (Groschen) und 4 d (Pfennig) Auffm Altar
Jacob Hansing gab mir einen xxxx xxxx. Den gab ich Herrn Antonio halbe nomalig 4 gl 4 d.

Beerdigung von Merge Hansing, geborene Mayer; der Vater war Gutsverwalter auf dem Lohhof, Jacob Hansing war einer ihrer Söhne.
Es geht um die Abrechnung der Beerdigung: die roten Worte sind mir unklar. Was hat es mit dem "auffm Altar" auf sich?
Was für ein Geldstück (das anscheinend 8 Gr. 8 Pfg. wert war) gab der Sohn dem Pastor, das der mit dem zweiten Pastor (seinem Schwiegersohn) teilte?

Vielen Dank für jegliche Hilfe!
Karsten
 
In einigen Orten war kein Klingelbeutel üblich sondern man ging nach der Trauung, der Taufe oder nach der Beerdigung um den freistehenden Altar herum oder wenn der an der Wand steht an dessen Seite und legte das Opfergeld ab.
Früher bekamen die Pfarrer und Küster oft kein festes Gehalt sondern hatte eine Bauernstelle zur Selbstversorgung und bekamen für die Amtshandlungen Stolgebühren, (über den Talar besser eine Albe wird eine Stola getragen, daher Stolgebühr) In manchen Orten war die Gebühr genau festgelegt. Der Pfarrer bekam selbstverständlich mehr wie der Küster/ Kirchendiener.
 
Waren davon kommen Auffm

Wez darvon kommen.....

[Was / Dasjenige das davon dem Altar und den Kindern gebührte, haben wir gleich geteilt.]

"auffm Altar" bezieht sich darauf, welches Geld demjenigen zufließt, der das Patronat über die Kirche ["über den Altar"] hatte. Das wechselte in Heuerßen bekanntlich ja durchaus "öfter" aufgrund der Ortslage.

gab mir einen xxxx xxxx.

.... einen Orthsthln ...... [einen Ortstaler]


BG
Vera
 
Beide Interpretationen der Wendung "auffm Altar", sowohl die wortwörtliche als auch die im übertragenen Sinne, könnten m.E. hier zutreffen, wobei Letztere sich vielleicht eher in größeren Kirchen mit mehreren (auch privat gestifteten) Altären anböte.

Fundstellen für das Geldopfer/-kollekte direkt "auf dem" Altar:

Fundstellen für Einkünfte "für" den Altar bzw. seine "Eigner" (Altargeld/Altaragium):
Fortsetzung nächste Seite: https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb11706639?page=142&q=altaragium


[Was / Dasjenige das davon dem Altar und den Kindern gebührte, haben wir gleich geteilt.]

Hiervon jedoch abweichend würde ich "Waz darvon kommen Auffm Altar und den Kindern, haben wir gleich getheilet" eher auffassen als "das, was auf dem bzw. für den "Altar" gegeben, sowie das, was von den (offenbar erwachsenen) Kindern (der Verstorbenen) eingenommen wurde, haben wir (Pastor und zweiter Pastor) gleich(mäßig) untereinander aufgeteilt". Im Anschluss werden dann Erträge und Aufteilung dieser beiden Einnahmequellen im Detail berichtet.
 
In Heuerßen gab es keine „Geldopfer auf dem Altar“.
Man „umkreiste“ dort auch nicht den Altar, um in eine Geldspende in einen Opferkasten zu hinterlegen.

Wie bereits angerissen ging es hier um eine Zahlung für „den Altar“ = den Kirchenpatron.

(Das mag anderenorts anders gewesen sein, gibt aber die zur fraglichen Zeit gültige Lage in Heuerßen wieder.)

Jacob Hansing gab zusätzliches Geld zu dem zuvor genannten.
 
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