Sie dürften dazu maximal eine Auskunft aus den Melderegistern bekommen (Anfrage mit letzter Adresse oder Name und Geburtsdatum) da diese Daten viel zu jung sind und sie vermutlich kein Kind des Paares sind.
Auskunft nur in gerader Linie mit Nachweis, wenn es in die Schutzfristen (110, 80, 30 fällt)