Hallo
@Steffi+Geppert,
vielleicht können Sie einmal genau benennen, was Sie unter einer "richtigen Urkunde" verstehen.
Es gibt Kirchenbucheinträge und Standesamtseinträge. Und dann gab/gibt es Urkunden, die von den Pfarrämtern und Standesämtern ausgestellt wurden. Diese jedoch wurden an die Personen bei den Handlungen bzw. später auf Anforderung ausgestellt.
Sie können sich diese bei Bedarf (z.B. Erbschaft, Beantragung einer Staatsbürgerschaft) auch heute noch ausstellen lassen, falls keine Urkunde im Besitz des Beantragenden oder Nachlassverwalters vorhanden ist.
Wir Genealogen fordern eigentlich in beiden Fällen Fotokopien mit allen Randbemerkungen an, da ausgestellte Urkunden 1. viel teurer als eine Fotokopie sind und 2. auf Fotokopien häufig mehr Informationen als auf Urkunden stehen.
Gruß
Ursula