Welcher Sachverhalt liegt hier zu Grunde ?

7. Hans Reimer J(ung)g(e)s(elle) in G.Vollstedt des Hans Reimer Inw(ohner)
zu Hassmoor und der w(ei)l(a)nd Margaretha Doro-
thea Gosik ehel. Sohn mit Catharina Witt-
mak geb. Tank in G.Vollstedt des w(ei)l(a)nd Jochim
Wittmak daselbst nachgelassene Wittwe

Was bedeutet das ? Welcher Sachverhalt liegt hier zu Grunde ?
prod: Procl(amations)schein n(ach) Rendsburg u. Abfindungsschein
nach Emkendorfer Justitiariat
Ich hoffe, Sie können mir helfen. Für mich ist der Satz ein Rätsel
LG
Rendsburg
 
Guten Abend,

Aufgebots- oder Proklamationsschein / Proclamationsschein

-war z.B. erforderlich, wenn eine Person außerhalb ihrer Heimat-/Geburtsgemeinde heiratete

-er attestierte "von Amts wegen" glaubhaft, daß eine Verlobung von x mit y an drei hintereinander folgenden Sonntagen in der Kirche am Ort z vor der versammelten Gemeinde verkündet wurde und von Niemandem gegen das Verlöbnis Einrede gemacht wurde / Widerspruch erhoben wurde.


Abfindungsschein

-eine zu leistende Abfindung kann bekanntlich ganz verschiedene Ursachen haben, wie Abfindung eines Grundherrn / Abfindung von Kindern früherer Ehen usw. - siehe z.B. hier

https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Abfindung

und bitte auf Ihre Situation anwenden.


BG, Vera
 
Liebe Vera,
vielen Dank für Ihre interessanten Ausführungen. Ich habe schon mehr als 3000 Ahnen entdeckt und bisher sind mir diese Scheine nicht über den Weg gelaufen.
Die Notwendigkeit der Scheine und die Bemerkung in den KB scheint mir eher die Regel, denn die Ausnahme zu sein. Wenn ich es mir überlege, müßte der Kirchenbuchführer dann auch das Vorliegen der Scheine überprüfen. Ich hätte noch eine Frage : Wurden diese Scheine dann irgenwo abgelegt und sind sie heute noch evtl. einsehbar ?
Nochmals ein herzliches "Danke schön"
Beste Grüße
Rendsburg
 
Guten Abend nach Rendsburg.

Wenn ich es mir überlege, müßte der Kirchenbuchführer dann auch das Vorliegen der Scheine überprüfen.

Ja, das musste geprüft werden. Man agierte ja nicht im rechtsfreien Raum, sondern das Handeln war durch diverse kirchliche und weltliche Ordnungen / Gesetze etc. bestimmt.

Ich hätte noch eine Frage : Wurden diese Scheine dann irgenwo abgelegt und sind sie heute noch evtl. einsehbar ?

Diese Unterlagen wurden mit Sicherheit abgelegt - sprich für einen Zeitraum X zu den Akten genommen. (Heutiges, quasi analoges Beispiel sind die sog. Beiakten zu den standesamtlich zu führenden Personenstandsregistern.)

In Ihrem konkreten Fall haben Sie es mit einem kirchlichen Archiv zu tun --> Procl(amations)schein n(ach) Rendsburg <--, aber zugleich auch mit einem weltlichen Archiv --> Abfindungsschein nach Emkendorfer Justitiariat <--.

Dementsprechend müssten Sie sich auf die Suche danach begeben.

Ich würde z.B. hinsichtlich der Proklamationsscheine beim zuständigen landeskirchlichen Archiv telefonisch anfragen. Vielleicht haben Sie ja Glück.


Mit besten Grüssen und viel Erfolg,
Vera
 
Guten Morgen Vera,

vielen, herzlichen Dank für die umfangreichen Ausführungen. Das hilft mir sehr.

Beste Grüße und bleiben Sie gesund

Rendsburg
 
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