Sperrfristen

Wieso ist bei Sperrfristen immer "ab dem Jahr 1875" die Rede? Nach der aktuellen Gesetzgebung gelten doch Sperrfristen für Geburt = 110 Jahre, Trauung = 80 Jahre und Tod = 30 Jahre.
Das heißt, daß momentan Geburten bis zum Jahr 1907, Trauungen bis 1937 und Todesfälle bis 1987 zugänglich sein sollten, oder sehe ich das falsch??
 
Hallo,

ab dem 1. Januar 1876 wurde das bisherige kirchliche Monopol mit Führung von Tauf-, Trau- und Totenbüchern aufgehoben und die staatliche Beurkundung von Geburt, Heirat und Tod verpflichtend. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es der Staat den Geistlichen überlassen, die Regelung und Dokumentation des Personenstandes seiner Bevölkerung durch die Führung der Kirchenbücher zu erledigen.

Deshalb das Datum 1875 - in diesem Jahr wurde das Gesetz "verabschiedet" und zum 1.1.1876 eingeführt

Also können Auskünfte ab diesem Zeitpunkt auch bei den Gemeinden/Standesämtern nachgefragt werden.

Grüße von Andrea

 
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