Lesehilfe zu Ehe Wölfel

Ein Anfang, mit Unsicherheiten:

... auf Ver-
günstigung deß löbl. Stadtvoigt ... Amts
zum Hof nach vor Einlangung deß Hochfürstl.
gnädigsten Straffbefehles in der Stille
copulirt, weil sie beide vorher Septu-
...
 
Danke schön, also ein uneheliches Kind habe ich nicht gefunden, evtl. Im Herkunftsort der Mutter, nur lässt der Eheeintrag keine Rückschlüsse ziehen, die Kinder dieser Ehe was ich gefunden habe sind innerhalb der Ehe geboren
 
... noch? vor Erlangung ...

... weil sie beide vorher contra Sextum
pecciret. (gegen das 6. Gebot verstoßen)

Ja, es heißt "noch", macht auch Sinn ... Allerdings, kleinster Einwand: Es heißt nicht Erlangung (was ich auch erst gelesen hatte), sondern tatsächlich "Einlangung". In diesem Fall hatte der Stadtvogt noch vor Eingang des Strafbefehls über die Vergünstigung entschieden sh.: https://www.dwds.de/wb/einlangen. Aber das ändert dem Grunde nach nichts am Inhalt bzw. Verständnis des Ganzen.

Der Verstoß gegen eines der 10 Gebote war auch ein unsicherer Gedanke von mir (nur welches, 6. oder 7.) und bei "pecciret" (lat. peccare, sündigen) musste ich "lesetechnisch" passen, ebenso wie bei "contra". Daher auch von mir: Danke für die Korrekturen/Ergänzungen.
 
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