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wenn ich es richtig lese, heißt es im Traueintrag eines Garnwebers.
Für eine Zuordnung wären mir das noch zu wenig Hinweise.
Ich würde da noch weiter prüfen, da der Garnweber aus einem anderen Ort stammen kann und somit auch die Braut.
Da User 722 gleichzeitig dies als Richter las, hat sich meine Anmerkung erübrigt.
@Anne23
Aber wenn man tatsächlich Paul "Richter" lesen kann, wie user 722 bestätigt, dann wäre ja nicht nur Garnweber das Zuordnungskriterium.
Es heißt ja im Traueintrag "? Christinen Richters eines Garn Webers hinterlassene Tochter".
Oder habe ich da was übersehen?
Danke - da kann man das Frauen deutlich besser lesen.
Dann wurde im Taufeintrag Christina Richter und im Traueintrag Christine Richter geschrieben - das kann schon mal vorkommen, oder -
dann hätte ich nämlich die Zuordnung gegeben?