Ilten 1869, August Wilhelm Steckmann bekannt als Wilhelm Bläsig


Zum Hintergrund:
Ich habe einen überlieferten Stammbaum der Familie Bläsig. Dort gibt es einen Eintrag zu Wilhelm Bläsig. Der Vater ist angegeben als Heinrich Conrad Bläsig. Die Mutter ist eine geborene Stegmann aus Dolgen. In diesem Stammbaum gab es kein Datum der Eheschließung. Wilhelm Bläsig soll laut dem Stammbaum am 28.2.1869 in Groß Lobke geboren sein. In Groß Lobke findet sich jedoch kein Eintrag im Taufregister. Nun bin ich in Ilten fündig geworden. Die Eltern haben dort am 21.12.1873 geheiratet, also fast 5 Jahre nach der Geburt von Wilhelm Bläsig. Seine Geburt und Taufe habe ich dort unter dem Namen August Wilhelm Steckmann auch gefunden (siehe obiger Link). Zum Taufeintrag gibt es einen längeren Nachtrag. Da der Scan sehr schlecht ist, kann ich nicht alles entziffern und einiges nur raten:

Ich lese:
"Nachtrag:
Daß der Schäfer Conrad Bläsig aus Clauen,
.. mit der Mutter des ... eingetragen ...
Kindes, August Wilhelm Steckmann aus
Dolgen am 21. December 1873 sich verheira..
..., d.. eine am (?) 7. December 1882 von dem
Königl. Amtsgerichte zu Burgdorf ...
... der ... ... Legitimation ...
... Ehe ... Erklärung aner-
kannt hat, daß er Vater des eingetragenen
Kindes sei, ... ... ... ... ...."


Es wäre schön, wenn jemand mir helfen könnte, den Text zu vervollständigen.
 
mal ein Stück des Weges:

welches mit der Mutter des vor eingetragenen

...sich verheira,,
thet hat, durch eine am 7. ...

Kindes sei, wird damit attestirt....
 
zur weiteren Ergänzung:
Nachtrag:
Daß der Schäfer Conrad Bläsig aus Clauen,

welcher mit der Mutter des vor eingetragenen
Kindes, August Wilhelm Steckmann aus
Dolgen am 21. December 1873 sich verheira-

thet hat, durch eine am 7. December 1882 von dem
Königl. Amtsgerichte zu Burgdorf ___
zum
Zwecke der Feststellung der Legitimation durch
nachfolgende
Ehe abgegebenen Erklärung aner-
kannt hat, daß er Vater des
voreingetragenen
Kindes sei,
wird damit attestirt. cf ____.
 
Vielen lieben Dank!

Ich frage mich, warum der Vater damit gewartet hat, bis der Knabe fast 14 Jahre alt ist?
War diese Erklärung die Voraussetzung dafür, dass der Junge den Nachnamen des Vaters tragen durfte?
 
Ja.

Ganz global ist z.B. hinzuweisen auf das "Preussische Landrecht" ----

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten von 1794, Zweyter Theil, Zweyter Titel, hg. von Hans Hattenhauer/Günther Bernert, 2. Aufl., Neuwied u.a. 1994, S. 390, 407 ff.: [ist als Digitalisat im Internet verfügbar]

„Allgemeine Rechte ehelicher Kinder.

§. 58. Kinder aus einer Ehe zur rechten Hand führen den Namen des Vaters.

§. 59. Sie erlangen die Rechte seiner Familie und seines Standes, in so fern letztere durch die bloße Geburt fortgepflanzt worden.

§. 60. Sie sind eben der Gerichtsbarkeit, wie der Vater, unterworfen, und bleiben darunter auch nach seinem Tode, so lange sie diesen Gerichtsstand auf eine gesetzmäßige Art nicht verändert haben.“


„Von den Kindern aus einer Ehe zur linken Hand [...]

§. 557. Kinder aus einer Ehe zur linken Hand führen nicht den Namen des Vaters.

§. 558. Sie treten nicht in seine Familie, und können auf die Vorrechte seines Standes und Charakters keinen Anspruch machen. [...]

§. 612. Unehelich geborne Kinder, welche weder durch eine nachfolgende Verheirathung der Aeltern, noch durch richterlichen Ausspruch, noch durch Legitimation, die Rechte der ehelichen erlangt haben, können von dem Vater bloß Unterhalt und Erziehung fordern.“


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"Ehe zur linken Hand" - siehe z.B. hier:

Morganatische Ehe – Wikipedia


de.wikipedia.org
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