Heinersdorf bei Vierraden 1769, Beruf und Stand des Bräutigams?


Guten Abend
ich lese unter Nr 4,
Johann Friedrich Witte, Frei Maurer (????), ein Witt(wer) (???) von 38 Jahren mit Jungfrau mit Maria Elisabeth Bumbeys von 27 Jahren des weiland Michael Bumbeys ? ?? älteste Tochter am 13. Sept. in der Kirche getraut worden

Wichtig wäre der Beruf des Johann Fr. Witte und ob er tatsächlich Wittwer war.

vielen Dank
 
Grimms Erklärung, wonach ein Freimann der Besitzer eines freien Bauerngutes war, bezieht sich auf Westfalen und Ostfalen.
In Brandenburg war ein Freimann ein freier Mann, der nicht erbuntertänig war - im Gegensatz zur überwiegenden Bevölkerung, auch der Bauern und Kossäten, die erbuntertänig waren.
 
Nein, auf gar keinen Fall.
Wie geschrieben: In Brandenburg waren Freileute in der Regel freie Landarbeiter, die keiner Gutsherrschaft erbunterthänig waren.
Heinersdorf ist ein Dorf. Dort können keine Bürger gelebt haben. Diese fand man nur in Städten, jedenfalls in Brandenburg.
 
Danke für die Antwort. Ein logischer Sachverhalt. Dazu gleichwohl noch eine weitere Frage:

in zwei früheren KB Einträgen in Heinersdorf ist Johann Friedrich als Freimann bezeichnet.
Später, in der Stadt Schwedt, 1776, ist er "Ackerbürgers Sohn" bzw. als "Bürgers Sohn" bezeichnet. Konnte sich der Status mit Umzug vom Lande (Heinersdorf) nach in die Stadt Schwedt ändern?
Über seinen Vater in Blumenhagen heißt es im Übrigen anlässlich der Hochzeit seines Bruders: ein Hausmann aus Blumenhagen.
Auch Blumenhagen ist ein Dorf - wie kann der Vater dann Bürger / Ackerbürger sein?
https://www.archion.de/p/7d91e7454c/

Danke
 
Wenn die Person als "Ackerbürgers Sohn" bezeichnet wird, dann war der Vater Ackerbürger in einer Stadt (Schwedt), d. h. der Vater besaß das städtische Bürgerrecht, das an Grundbesitz geknüpft war, und betrieb Landwirtschaft. Wenn der Sohn dann in einem Dorf lebte, wurde er da als "Freimann" bezeichnet, weil er nicht einer Gutsherrschaft erbuntertänig - wie die Mehrheit der Dorfbewohner - , sondern frei war. Das ergibt sich ja durch seine Geburt als Sohn eines freien, nicht erbuntertänigen Ackerbürgers. Bürger waren nicht erbuntertänig, sondern frei.

Zu diesem Thema ist mir leider keine neuere Publikation bekannt. Ich finde über Google nur dieses 135 Jahre alte Werk:

 
Danke!
ich werde schauen, wie das mit meinen Funden zusammenpasst...... aber so wie geschrieben gibt das natürlich Sinn, Grüße
 
Danke, ich habe mir den Artikel durchgelesen, er erfasst den "Frey Mann" auch nicht wirklich. Wann und unter welchen Umständen ist er entstanden? War der Stand erblich? Hatte die Familie eines solchen in Brandenburg einen festen Wohnsitz oder lebte er mit Familie dort wo er sich verdingte? Ich habe gebucht aber dazu nichts gefunden.
Grüße und danke für die Infos!
 
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