Ähnlich Themen gab es hier und anderswo schon häufiger.
1. Nicht die Eltern bestimmten den Namen des Kindes in der Regel, sondern allein durch die Wahl des Taufpaten erhielt das Kind in vielen Regionen seinen Vornamen. Die Eltern konnten zwar noch den Pfarrer bitten an die Margarethe noch eine Anna voranzustellen (weil die Mutter so hieß), aber ein gänzlich anderer Vorname als der des Taufpaten wurde in der Regle vom Pfarrer nicht zugelassen. Ausnahme war der Gedenktag, wenn das Kind am Namenstag Martin z.B. geboren wurde. Da in dem Bekanntenkreis die Zahl an Vornamen gering war, kam es eben immer wider zu denselben Vornamen.
2. in den Kirchenbucheintragungen handelt es sich immer um die offizielle Form eines Vornamens. Die tatsächlichen Rufnamen/ Kosenamen waren oft andere, sodass keine Verwechslung gegeben sein sollte. Es gibt sie aber trotzdem. Beispielsweise von Margarethe gibt es unzählige Rufvarianten: Gretel, Retel, Greten, Gretchen, Mahr, Marlein, Maren., Mara, Marga, Marchet, usw. Ich habe durchaus Familien bei denen drei Töchter Margarethe hießen und keine im Kindesalter verstarb. Eine meiner kuriosesten Familien ist die des Johann Jacob Hofmann, der 5 Taufpaten seiner sechs Söhne mit Namen Johann Nicolaus wählte und den Jüngsten dann nach sich Johann Jacob. Wobei der Pfarrer hier am Ende des Taufeintrags schrieb "weil er schon 5 Söhne mit Namen Johann Nicolaus hatte" wurde dieser hier Johann Jacob genannt. Der sechste Taufpate hieß nämlich auch wieder Johann Nicolaus.
Übrigens erst mit der Deutschen Reichgründung 1871 und der Festlegung der Familiennamen wurde auch festgelegt, dass keine zwei Kinder in einer Familien den exakt gleichen Vornamen haben durften und auch der Vorname des VaJoseph Nepomuk.
Bevor jemand fragt: Nein Punkte 1 und 2 wurden nirgends schriftlich festgelegt. Das war Gewohnheit oder ungeschriebens Gesetz. Man kann solche Sachen nur mit der Zeit aus vielen Einträgen, die nicht der Norm entsprechen herauslesen