Eigener Mann und Zustimmung zur Trauung

Liebe Ahnenforscher,
ich habe zwei Fragen:

1) zum Stand des Vaters bei einem Taufeintrag (Nr. 280):

http://www.archion.de/p/ee9ca4c6b2/

Bei Eintrag 280 unter der Rubrik Vater lese ich:
Johann George Wilhelm Hannemüller, Bürger und eigener Mann

Soll „eigener Mann“ so etwas heißen wie Privatier, d.h. er arbeitet nicht, sondern lebt von seinem Vermögen/Besitz? Im Ruhestand kann er (*1781) zum Zeitpunkt der Geburt seiner Tochter (1820) doch noch nicht sein.

Erst 19 Jahre später, bei der Hochzeit dieser Tochter, steht dann allerdings „Rentier“.
http://www.archion.de/p/61be1bc56c/

Vater: H. Johann Georg Wilhelm Hannemüller, //
_seeliger ??? Bürger u. Rentier hat schriftlich ____________ (inhaltlich so etwas wie „zugestimmt“) // einzige Tochter.

2) Hier meine zweite Frage: Sollte er wirklich „seelig“ sein, wie kann er zugestimmt haben? Vielleicht ist er ja unmittelbar in dieser Zeit (Verlobung/Aufgebot) gestorben?

Beste Grüße
Anette
 
zu 1) da steht: Eigen= thümer.

zu 2)
Vater: H⟨er⟩r Johann Georg Wilhelm Hannemüller,
hiesiger Bürger und Rentier, hat schrift⟨lich⟩ consentirt.
/ einzige Tochter /
 
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