Ehe - Eheende

Jetzt würde ich gerne mal einige Dinge zur Ehe im 17. und 18. Jahrhundert fragen:
Die Ehe wurde nur durch den Tod beendet, also gab es keine Scheidungen, oder?
Gab es eine bestimmte wenn auch nur anstandshalber festgelegte Zeit, bevor man wieder heiraten konnte?
Und nahm immer die Frau den Namen des Mannes an, oder?

Sylvie
 
Scheidungen gab es zu jeder Zeit. Eher in der evangelischen als in der katholischen Kirche.

Soweit ich weiß mußte die Witwe wenigstens 10 Monate mit einer Neuverheiratung warten, da sie ja hätte beim Tod des Mannes (unwissendlich) schwanger sein können.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Trauerjahr

Männer haben durchaus schon wenige Wochen nach dem Tod der Frau wieder geheiratet, da sie z. B. jemanden zur Versorgung des Säuglings brauchten.
 
Auf den Vollhöfen, also den größeren Höfen in den Dörfern der Lüneburger Heide, war es aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, dass ein Ehepaar den Hof bewirtschaftete, neben den Knechten, Mägden, Häuslingen, Altenteilern, Imkern, Schäfern und was man sonst so brauchte. Starb einer der Partner, musste der Hinterbliebene innerhalb von 6 Monaten einen neuen Partner finden, die üblichen Verträge verhandeln, den Weinkauf an den Gutsherrn zahlen (bei verstorbenen Ehemännern), eine Sondererlaubnis für die Abkürzung des Trauerjahres beschaffen (Gab es vom Gutsherrn und vom Pastor, beide hatten ja ein vitales Interesse an der Fortsetzung des Hofbetriebes zwecks Abgaben an Kirche und Gutsherrn) und den neuen Partner heiraten. Häufig suchten schon wegen des Zeitdrucks die Nachbarn den neuen Partner aus, denn sonst fiel möglicherweise dieser Hof mit Frondiensten und Zehnten und sonstigen Steuerzahlungen für einige Jahre aus und die Nachbarn hatten die Arbeit, die Steuern und sonstige Probleme am Hals. In vielen Dörfern war schon aus Tradition geregelt, welcher Nachbar alles regelte, beginnend bei der Beerdigung. Gern wurden jüngere Geschwister der Verstorbenen als neue Partner genommen, die waren dann gleich versorgt.

Die uralten Verträge gibt es noch auf manchen Höfen und in Archiven. Sehr hilfreich bei der Forschung!

Niemand nahm irgendwelche Namen an. Wie man hieß, entschied man nicht selbst, das ergab der praktische Gebrauch. Wenn ein Mann beispielsweise im vorstehenden Fall auf einen Vollhof einheiratete, wurde er von den anderen Bewohnern des Dorfes oder der weiteren Umgebung in manchen Fällen der Einfachheit halber nach dem Namen dieses Hofes benannt, wie praktischerweise alle Vollhöfner auf diesem Hof vor ihm. Der Name konnte zugleich auch der Name seines Schwiegervaters sein, aber je nach Fall auch anders lauten. Das gilt vor allem für Einzelhöfe, deren nächster Nachbar auch ein paar Kilometer entfernt seinen Vollhof haben konnte.

Wenn man die Ortsgeschichte nicht im Blick hat, kann man sich durch solche Umstände sehr leicht reichlich Fehler in seine Forschung einbauen.

In Städten sind natürlich ganz andere Sitten und Gebräuche zu beachten.
 
Bzgl. Ihrer Frage nach dem Namen siehe bitte auch


…und hier insbesondere der Abschnitt „Geschichte des Namensrechts“

>>verbindlich / unveränderlich werden Familiennamen erst 1875 (19. Jahrhundert) mit Einführung des Personenstandsgesetzes; danach war der Ehename i. d. R. der Familienname des Ehemannes

(Im 20. und 21. Jahrhundert wurde das Namensrecht mehrfach geändert, so daß der letzte o.a. Halbsatz nicht mehr zutreffend ist.)


[Ausgangspunkt Ihrer Frage: 17. Jahrhundert = 01.01.1600 - 31.12.1699 /// 18. Jahrhundert = 01.01.1700 - 31.12.1799]
 
Das mit den Namen und Höfen war mir so gar nicht bewusst. Vielen Dank für die Info!

Wenn bei manchen Einträgen 'Hieronymus' steht, ist dann das Kind unehelich oder der Vater nicht bekannt?
 
Wenn bei manchen Einträgen 'Hieronymus' steht, ist dann das Kind unehelich oder der Vater nicht bekannt?

Zuerst ist doch "Hieronymus" ein männlicher Vorname, richtig?


Bitte konkretisieren Sie "manche Einträge" indem Sie einen Permalink zu den von Ihnen gemeinten Einträgen hier mitteilen.

Wie man einen Permalink erzeugt steht hier (aber das kennen Sie ja bereits):


Vielen Dank.
 
Oh, dass kann natürlich auch sein - ebenso dann als Nachname denkbar. Ich dachte, dass steht für unbekannt - also wenn ich demnächst wieder darauf stoße, stelle ich den Permalink dazu ein.
 
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