Bitte um Lesehilfe: Hochzeit Altona 1848

Hallo,
ich kämpfe mit dem Eintrag einer Trauung in Altona, Eintrag Nr. 4 vom 9.1.1848 im Buch Trauungen 1847-1853. Dieser erstreckt sich über 2 Seiten im Kirchenbuch:
Mein bisheriges Textverständins ist wie folgt:
Der Junggesell ? ? und Schneidermeister Johann Jacob August Lütgens ehelicher Sohn ? Böttchermeisters(?) in ? im Mecklenburgischen Johann Peter Lütjens und der Anna Maria geb. Fahraus und der Wittwe Anna Maria Sophia Herbst, uneheliche(?) Tochter der verstorbenen Anna Fahrenkrog in Lübeck und des ebenfalls verstorbenen Heinrich Herbst. Sie war früher verheiratet mit dem a. 2.July daselbst(?) ? Schneidermeister Heinrich Langmann ? ? ? 4 Kinder ? Leben sind: Maria 14 Jahre 2. Christiane 11 Jahre 3. Julius 6 Jahre 4. Eduard 2 Jahre. Att(?) von G.B.Hilmers dasß diesen Kindern satione(?) patarnorum der gesetzliche ? ? ist. Der Bräutigam ist 32, die Braut 38 Jahre.
Ein freistehendes ? bedeutet hierbei jeweils ein ganzes nicht identifiziertes Wort, die (?) dass ich mir bezüglich des Wortes gar nicht sicher bin. - Die allerinteressanteste Information ist natürlich die Ortsbezeichnung im Mecklenburgischen. Weiss jemand, was der lateinische Ausdruck bez. der 4 Kinder bedeutet? Meint das eine Pflege- oder Inobhutnahme?

Mit vielem Dank für jegliche Hilfe

Ralph
 
Attest von J. N. Hilmers daß diesen Kindern ratione
patarnorum die gesetzliche Aussage gemacht ist.

ratione paternorum - etwa: die Vaterschaft betreffend
 
Der Junggesell hiesige Bürger und Schneidermeister
Johann Jacob August Lütgens ehelicher Sohn des
weil.(and) Böttchermeisters in Grabow im Mecklenbur-
burgischen Johann Peter Lütgens und der Anna Maria
geb. Fahraus die gleichfalls verst.(orben) ist, und die Witwe
Anna Maria Sophia Langmann geb. Herbst unehe-
liche Tochter der verstorbenen Anna Fahrenkrog
in Lübeck und des gleichfalls verstorbenen
Heinrich Herbst, sie war früher verheirathet mit
dem am 2ten July 1846 hieselbst verst. Schnei-
dermeister Heinrich Langmann aus welcher
Ehe 4 Kinder am Leben sind: Maria 14 Jahr.
2. Christiana 11 Jahr. 3. Julius 6 Jahr. 4. Eduard 2 Jahr.
Attest von J. N. Hilmers daß diesen Kindern ratione
patarnorum die gesetzliche Aussage gemacht ist.
vom 2. Decbr. 1847. Der Bräutigam ist 32, die Braut 38 Jahr
Ob. Präf. Erlaubniß vom 13. Decbr. 1847.

Für künftige Fragen: Es wäre nett, wenn Sie die Zeilenumbrüche aus den Kirchenbüchern beibehalten - das erleichtert bei der Transkription einiges!
 
@ehlersr


Ein ganz herzliche Bitte:

Bitte behalten Sie die Zeilenumbrüche, so wie diese im KB erscheinen, unbedingt bei.

Fließtexte gegenzulesen ist unverhältnismäßig mehr Aufwand, als sich 1:1 an den Zeilen des KB-Eintrages orientieren zu können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
 
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