Aufhebung der Sperrfristen?

Bei den neu eingestellten Degitalisate(4.11.2015)im Raum Kassel sind Kirchenbücher bis 2015 eingeblendet. Leider kann ich nicht prüfen ob die Daten wirklich abrufbar sind. Wenn ja, ist das von Archion zu vertreten?
Grüße Emilie
 
Hallo Emilie,
vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die tatsächliche Laufzeit der Kirchenbücher ist hier von der Laufzeit der Digitalisate abweichend. Die Schutzfristen wurden gewahrt.
 
Hallo zusammen,
es gelten für die verschiedenen Archive unterschiedliche Schutzfristen. Vom Landeskirchlichen Archiv in Kassel werden folgende Fristen angewendet:
Taufen 100 Jahre
Konfirmationen 85 Jahre
Trauungen 60 Jahre
Beerdigungen 30 Jahre
Wir sind gehalten dementsprechend zu verfahren. Oben genannte Schutzfristen wurden ausnahmslos eingehalten.
 
Hallo Judith,

dass die Sperrfristen standortabhängig unterschiedlich festgelegt sind, war mir bisher nicht bekannt.

Vielen Dank für die "Aufklärung".

Gruß
Thomas (Wagner)
 
Hallo zusammen,
es gelten für die verschiedenen Archive unterschiedliche Schutzfristen. ...
Wir sind gehalten dementsprechend zu verfahren. Oben genannte Schutzfristen wurden ausnahmslos eingehalten.

Hallo Frau Sutter,
heisst das nun, dass ARCHION nun die neueren Bücher entsprechend den Schutzfristen der einzelnen Archive (Buch für Buch) veröffentlichen wird? Auch Westfalen?

Gruß
Libero
 
Hallo Libero,
nein. Denn wie gesagt: verschiedene Archive - unterschiedliche Regelungen. Zudem werden an Archion auch nur die Bücher abgeliefert, die nicht mehr der Schutzfrist unterliegen.
 
Kirchenbücher kleinerer Gemeinden enthalten oft Aufzeichnungen
über einen großen Zeitraum; z. B. von 1850 - 1950.
Die frühen Daten wären aus der Sperrfrist heraus - die letzten Daten nicht. Die Veröffentlichung bei Archion würde dann erst geschehen,
wenn alle Daten aus der Sperrfrist sind. (?).
Bei KB aus dem Raum BaWü wurde wohl (ich habe dort nur einen
kleinen Bereich eingesehen) ein Teil der KB ( auch mit über die
Sperrfristen hinausgehenden Aufzeichnungen)
veröffentlicht bis zum Erreichen
der Daten, die der Sperrfristen unterliegen.
Wahrscheinlich gibt es unterschiedliche Verfahrensweisen
zu Kirchenbüchern, die einen großen Zeitraum umfassen. (?)
Mit freundlichem Gruß
 
Kirchenbücher kleinerer Gemeinden enthalten oft Aufzeichnungen
über einen großen Zeitraum; z. B. von 1850 - 1950.
Die frühen Daten wären aus der Sperrfrist heraus - die letzten Daten nicht. Die Veröffentlichung bei Archion würde dann erst geschehen,
wenn alle Daten aus der Sperrfrist sind. (?).....

Hierzu ein kleines Beispiel aus einem meiner Forschungsgebiete

LKA Westfalen > KK Minden > Lahde > Trauungen 1814-1820, Abendmahl 1820-1964 Band 11

(dieses KB enthält 2 klar voneinander getrennte Bereiche: a) die Trauungen, b) die Abendmahl Teilnehmer)

auf meine Nachfrage beim Archiv warum dieses KB noch nicht online ist, erhielt ich die Antwort

(auszugsweises Zitat)
Liebe Frau Nagel,
das Kirchenbuch von Lahde (Trauungen und Abendmahl 1814-1964) ist noch gesperrt, da in diesem Fall - anders als in anderen Kirchenbüchern - die Abendmahlsgäste tatsächlich noch namentlich verzeichnet wurden.
.....
Wir wenden für die Abendmahlslisten die gleichen Fristen an wie für die Konfirmationen, d.h. 75 Jahre.....
(Zitat Ende)

Das heißt hier, daß man noch 15 Jahre darauf warten muß, bis man diesen kombinierten Band des Lahder KB hier auf Archion sehen kann.

Es sei denn, man würde z.B. für KB, die klar voneinander getrennte Bereiche enthalten -wie z.B. in diesem Fall- eine Lösung finden, die nicht mehr zu sperren Teile doch bereits online zu stellen...

Besten Gruß
Vera
 
...Es sei denn, man würde z.B. für KB, die klar voneinander getrennte Bereiche enthalten -wie z.B. in diesem Fall- eine Lösung finden, die nicht mehr zu sperren Teile doch bereits online zu stellen...

Das sollte richtig lauten:

....Es sei denn, man würde z.B. für KB, die klar voneinander getrennte Bereiche enthalten -wie z.B. in diesem Fall- eine Lösung finden, die in jedem Fall nicht mehr zu sperren Teile (hier die Trauungen!) doch bereits online zu stellen...
 
Nachtrag zu meiner Anmerkung:
"Kirchenbücher kleinerer Gemeinden" =
Es handelte sich jeweils nur um 1 Kirchenbuch
mit * oo +,
in dem fortlaufend über 100 Jahre Einträge enthalten sind.
Beim Digitalisieren müßte dann einfach "mittendrin"
bei den entsprechenden Vorkommnissen * oo +
bei Erreichen der Jahre mit vorgegebenen Sperrfristen gestoppt werden.
Freundlicher Gruß
 
Siehe auch meinen Beitrag vom 14.10. "Einstellen von Digitalisaten". Im ELAB Berlin sieht man sich nicht in der Lage, die Digitalisate der Kirchenbücher der kleinen Dörfer die zum Teil über 150 oder mehr Jahre (evtl. bis zum Jahr 2000; Verfilmungsdatum) gehen, komplett schutzfristgerecht aufzubereiten.
Es betrifft ja nicht nur Gesamt/Mischkirchenbücher sondern auch jedes Ereignis einzeln wenn zwar Einzelbücher existieren, aber nur 1-2 Ereignisse pro Jahr stattfanden.

Martina
 
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