1765 - Messergericht zu Kallstadt

www.archion.de/p/0f486c91b2/

Liebes Forum,
bestimmt heißt es ganz anders, aber wie? Ich freue mich auf Hilfe und bedanke mich im voraus! :) Ulrike

Anno 1765

Johann Friedrich Siegmeÿer, des Johann Jacob Siegmeÿers bürgerl.
Einwohners alhier ältester Sohn, und Susanna Elisabetha,
des weÿland Johann Georg Fischers gewesenen bürgerl. Ein-
wohners, Schumachermeisters ehem. ?? auch des Meßer ?? Gerichts ??
zu Callstadt Mitglied, eheliche noch ledige Tochter, wurden
nach 3 mahliger proclamation copulirt den 13t octobr. oder
am XIX Sont. p. Trinit. nach der Vormittags-Predigt
 
Die Heirat (1732) eines "Johann Georg Fischer, Bürger, Schustermeister und Messergerichtsmann" findet sich in dieser Auswertung der Kallstädter Kirchenbücher: https://www.thesaurus-personarum.de/download/53/kallstadt/160/familiennamen-f-3.pdf (Seite 20). Ob es der Gesuchte ist, wäre zu prüfen.

Auch einige Bürger, welche in den Freinsheimer Kirchenbüchern genannt werden, scheinen Angehörige eines "Messergerichts" gewesen zu sein: https://www.thesaurus-personarum.de/download/43/auswertungen/103/familiennamen-a-e.pdf (Seite 715 ff.)
 
... das ist ja spannend ... Mess(e)- oder Marktgericht könnte vom Sinn her passen. Vielleicht war es aber auch Aufgabe des Messergerichts, Streitigkeiten bei der Messung von Waren zu klären (Gewicht, Länge, Volumen) -- Messer wären dann die Menschen, die messen ... Viel Spekulatius, und das in der Fastenzeit :cool: Vielen Dank für die Beiträge - vielleicht findet sich ja noch eine Belegstelle, die alle Unklarheiten beseitigt!
 
Viel Spekulatius,
Hätte da auch noch zwei, drei Kekse beizusteuern:

Der sog. "Oberhof" in Freinsheim nahm auch Eichungen vor; siehe: https://www.google.de/books/edition...dorfgerichte&pg=RA1-PA143&printsec=frontcover

"Bei jenen Oberhöfen wurde indessen nicht bloß das Recht, sondern auch das Maß und Gewicht, insbesondere auch das Kornmaß und die Weineiche geholt. Es heißt in dieser Beziehung im Weisthum von Großkarlbach: "Obern Hoff. Hatt das Gericht allhie ihren Obern Hof zu Frensheim, dahin unsere Vorfahren vor Alters durch unsere Gnedige Obrikeit sind gewissen worden, haben auch underschidliche Urtheile undt Entscheid daselbst bei Gericht abgehohlt. Anno 1624 hat das Gericht alhie wider ein Virtel Eich im Obern Hof eichen lassen ...""

Auch Kallstadt hatte bis 1789 einen Oberhof, siehe Heimatchronik Kallstadt https://www.kallstadt.de/index.php/de/dorfgeschichte/heimatbuch (II Das Dorf im Frieden und im Krieg, Seite 45/46).

Oder, da Johann Georg Fischer in manchen KB-Einträgen lt. Auswertung im "Thesaurus Personarum" auch nur "Messer" genannt wird, könnte man auch annehmen, er sei eine Art Feldgeschworener gewesen, siehe auch:

Bestätigen würde das die Fortsetzung obigen "Oberhof"-Zitats:

"Manche Oberhöfe waren jedoch auf einzelne specielle Gegenstände beschränkt, z.B. auf die Angelegenheiten des Steinsetzens. Im ungedruckten Weisthum von Zell, Harxheim und Nifernheim heißt es in dieser Beziehung: "Vom Steinsatze. Erstlichen der Überhofe dieses steinsatz ist bey den Messern zue Einselthum und Stetten, deßgleichen haben dieselbige den Überhof bey den Zellern.""

Oder aber der Begriff ist im Sinne eines Marktgerichts gemeint, welches mit der Handelsvorgängen auf der jährlichen Messe im nahen Bad Dürkheim, dem Wurstmarkt (https://de.wikipedia.org/wiki/Dürkheimer_Wurstmarkt), befasst war...

Alles in allem würde ich zum Feldgeschworenen tendieren.
 
Ganz herzlichen Dank für diese Überlegungen, Informationen und Links! Ich stimme zu, dass Messer sich wohl am ehesten auf die Feldmesser/Vierrichter/Siebener bezieht -- der Terminus "Messergericht" wäre dann eine weitere Variante unter den vielen Synonymen für Siebnereigericht/Steinergericht. :) Ulrike
 
Zurück
Oben