Zufallsfund - Kind wurde ins Waisenhaus eingekauft

Hallo,

was 1833 alles möglich war. (http://www.archion.de/p/3a3086fe3d/)
Das habe ich durch Zufall gefunden:

"Am 25. April 1833 um 4 Uhr morgens wurde (nach Angabe der Hebamme Gruening) von einer, bei dem Kürschnermeister Nieß sich aufhaltenden auswärtigen Person, die sich bei der Orts-Polizei-Behörde gehörig legitimiert, ein uneheliches Mädchen geboren, welches am 30sten April vom Pastor zu St. Catharinen in Danzig, Herrn Borkowski getauft worden ist, und den Namen "Albertine Lisette Werner" erhalten hat.
Dieses uneheliche Kind ist nach dem Attest des Vorstehers des Kinder- und Waisenhauses vom 30. April c. für 150 (?Währung) in das Waisenhaus zu Danzig eingekauft, und in dasselbe wirklich eingeliefert worden.
Die Notizen über die Geburt und Taufe dieses unehelichen Kindes sind entnommen aus einem Schreiben des Polizei-Bürgermeisters Fischer vom 3.Mai 1833.
(Im Kirchenbuch der Stadt Dirschau-Stadt)1833. Seite 44
Winkler"
 
So ungewöhnlich finde ich das gar nicht. Die Stadt Dirschau wäre eigentlich für den Unterhalt des Kindes zuständig gewesen.Hatte aber wohl selbst kein Waisenhaus oder Pflegestelle finden können und hat daher 150 Gulden an das Waisenhaus in Danzig für die dortige Unterbringung und Unterhaltung gezahlt.
Es war zur damaligen Zeit nicht außergewöhnlich, dass ledige Mütter sich für die Geburt eines unehelichen Kindes weg von Ihrem Wohnort begaben, teilweise auch von den Eltern zu entfernten Verwadten geschickt wurden und das Kind nach der Geburt an Ort und Stelle zurückließen. Dann war die Geburtsgemeinde für die Unterhaltung zuständig
 
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