Weitere Einstellungen nach 1876

Gemäß Personenstandgesetz müssten ja demnächst weitere Kirchenbücher eingestellt werden. In meiner Gemeinde in Baden-Würrtemberg enden sie 1876.
Gibt es Pläne, dass sich hier bald etwas tut?
Danke für die Auskunft.
 
Hallo,
leider nein so dies Aussage beimeiner Nachfrage.
Bei den Bänden nach 1875 sind wir juristisch gebunden (Kirchenregisterverordnung).Daher ist eine Onlinestellung leider im Moment nicht möglich.

Sven
 
Hallo,
leider nein so dies Aussage beimeiner Nachfrage.
Bei den Bänden nach 1875 sind wir juristisch gebunden (Kirchenregisterverordnung).Daher ist eine Onlinestellung leider im Moment nicht möglich.

Sven

Danke, auch wenn dies für mich keinen Sinn ergibt. Man müsste diese Verordnung ändern, wir reden hier von 145 Jahren.
Ich verstehe auch nicht, warum in Hessen Zugriff bis teilweise in die 50-er Jahre habe. Gibt es keine einheitliche Regelung?
 
Hallo,
nein das regelt jede Landeskirche selber.
Daher gibt es sehr unterschiedliche Fristen dafür.
Wenn Sie mit denjenigen Verwand sind können Sie selber in den Kirchenbüchern suchen vor Ort wo diese Lagern oder Anfragen an das Standesamt stellen.

Hoffen wir mal das in Zukunft da was sich ändert, aber mit Einführung der Standesregister haben die Kirchenbücher an Wichtigkeit verloren, die Informationen sind meist deutlich weniger wie in den Standesregister.

Gruß

Sven
 
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