... es scheint so zu sein, dass die Bezeichnung "Winkelmann" entweder bei der Heirat eines jungen Mannes oder beim Tod eines älteren Mannes verwendet wird. Z.B. "Angehender Schneider und Winkelmann" oder "gewesener Bauer und jetziger Winkelmann" - bei einer Kindstaufe konnte ich keinen Vater finden, der so bezeichnet wird.
Ich frage mich daher, ob "Winkelmann" etwas mit weichendem Erben (der Junggeselle wohnt noch in seinem Elternhaus, wird es aber nicht behalten) oder mit dem Austragsstatus (der Altbauer auf seinem Hof, der aber bereits seinem Sohn gehört) zu tun haben könnte?