Verständnisfrage


Heirat 7.7.1739 in Uttenhofen
verstehe ich es richtig, dass der Bräutigam Andreas Endreß der leibliche Sohn von Georg Endreß und der Adoptivsohn eines Andreas Endreß ist?
 
Ja, das ist richtig.


Endreß Andreas...

des Georg Endreßen .... ehleiblicher lediger jüngster [Sohn]

des Andreä Endreßen .... adoptirter Sohn...
 
Vielen Dank. Dann ist der Vater vielleicht früh gestorben und der Taufepate hat den kleinen Andreas adoptiert. Ich muß wohl die Taufe des Andreas und den Tod des Georg suchen um mehr zu verfahren.
 
Was soll man denn darauf antworten ? Wenn Sie das wirklich interessiert, müssen Sie das mal in die Hand nehmen.
Oder Sie warten einfach, bis jemand das aus dem Forum (freiwillig??) übernimmt - dann müssten Sie aber höflich darum bitten.
Andererseits einem professionellen Ahnenforscher überlassen. Kostet natürlich !
 
Zurück
Oben