" Urheberrecht / Copyright "

Ich habe Fragen zu Kirchenbuchverwendungen. Geht es immer nur um Originalkopien von Kirchenbüchern? Inhalt und Datenschutz von darin
enthaltenen Personen sollen angeblich geschützt sein ? Im Netz sind
aber Daten aus kompletten Kirchenbüchern als Text vorhanden - inclusive
neuerer Daten, die eigentlich dem Datenschutz unterliegen würden ?
Die Kirchenbücher müssen aber den Datenveröffentlichern zur Verfügung getanden haben ? Wurde denn hier auch irgendeine "Genehmigung"
von Kirchen erteilt ?
Familienforscher dürfen oft selbst ihre Daten ihrer Familie
nicht einsehen - weil sie womöglich fremde Daten, die sie nichts
angehen, da nicht zur Familie des Forschers gehörend -
mitlesen könnten ?
Und - s. u. "Urheberrecht" am Bild vermutlich ( ? )
"stirbt" die Kirche ( der Urheber ) nach 70 Jahren ?
Oder mußten "die Kirchen" nicht im Auftrag anderer Obrigkeiten
die Kirchenbücher erstellen ? Und wann "sterben" diese ?

Kann das jemand - wenn es geht - "kurz" erklären ? Danke schön.

Freundliche Grüße

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"Ancestry hat die Filme der Kirchenbücher der ehemaligen Landeskirche Eutin seit einigen Tagen online gestellt. Die Digitalisierung und Präsentation der Kirchenbücher ist ohne unsere Zustimmung erfolgt. Offensichtlich wurden die Kirchennbuchfilme von FamilySearch (Mormonen) ohne unser Einverständnis an Ancestry weitergegeben. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland wird die Rechtmäßigkeit diese Vorgehens prüfen"

Abschnitt 7 des UrhG über die "Dauer des Urheberrechts". In der Regel erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

 
Hallo,

in die Tiefen des Urheberrechts gehe ich hier nicht, auch verwende ich nicht strikt die Terminologie des UrhG oder der Rechtssprechung dazu, aber kurz zusammengefasst:

Schutz aus dem Urheberrecht genießt nur ein "Werk der Kunst". Solch ein Werk erfordert also das künstlerische Schaffen eines oder mehrerer Urheber bzw. Menschen (das Urheberrecht eines Affen an seinem Selfie wurde richterliche verneint).

Was heißt das für ein Kirchenbuch? Es ist eine Sammlung von Daten, ist eine gewisse Zeit vergangen, von historischen Daten. Es kann also nur um des Inhalt bzw. die einzelnen Einträge gehen. Ist ein solcher nun ein Werk und von wem? Ein Werk fordert eine Originalität, welche an die Persönlichkeit des Urhebers geknüpft ist.

Ein einfacher Eintrag im KB ist "Allerweltsware", Ihm fehlt es an Originalität und ist damit kein Werk. Es besteht kein Urheberschutz.

Anders kann dies sein bei einem besonders künstlerisch gestalteten Eintrag (wie beispielsweise hier: http://www.archion.de/p/9d80c9f173/). Ist dieser originell oder gewöhnlich? Das ist jeweils eine Einzellfallentscheidung, kann hier aber dahin stehen, da das Urheberrecht des Schöpfers abgelaufen ist. Dies ist nämlich der Pfarrer oder der beauftragte Künstler und nich die Kirche. Ein Urheberrecht geht nämlich nie an einen Arbeitgeber über, aber das führt zu weit...)

Der Eintrag ist von 1756, selbst wenn der Künstler erst 1856 gestorben wäre, ist sein Urheberrecht 70 Jahre danach, also 1926 abgelaufen. Naja, zu bedenken wäre natürlich auch die Rechtsprechung im entsprechenden Land zur entsprechenden Zeit.

Die Problematik hier ist also keine Urheberrechtsfrage, sondern eine Eigentumsfrage.

War doch länger wie nur kurz. Ich hoffe es hat die Sache etwas erhellt.
Grüße
Eva
 
Ein Urheberrecht - wenn es dann überhaupt bestanden hat - ist bei Kirchenbucheintragungen aus dem 19. Jahrhundert und früher längst erloschen. Da braucht sich niemand mehr den Kopf zu zerbrechen.
Das bedeutet aber längst nicht, dass man nun ARCHION ungefragt plündern kann, denn es gibt - völlig unabhängig vom Urheberrecht - ein Eigentumsrecht am selbstgemachten Bild und das ist hier zu beachten.
ARCHION genehmigt die in seinem AGB die unbeschränkte Verwendung einzelner Bilder für private Zwecke. Die Bilder müssen per "offiziellen" PDF-Download entstanden sein.
Wie weit dieses Recht geht, was also z.B. bei der Anzahl der Veröffentlichungen konkret noch erlaubt oder schon verboten ist, bleibt im Unklaren.
Im Zweifelsfall kann ich nur raten, sich mit ARCHION in Verbindung zu setzten und konkret zu fragen.
Das ganze leidige Problem kann man auch dadurch umgehen, dass man die Eintragung(en) abschreibt. Weil es kein Urheberrecht mehr gibt und auch kein Bild veröffentlicht wird, bestehen keinerlei Rechte und man kann veröffentlichen wie und was und wieviel man will (aber bitte mit Quellenangabe).

MfG
Bernd
 
Danke Eva - Danke Bernd -

Es geht nicht darum, dass ich Downloads von
Archion-Digitalisaten veröffentlichen will.

Unklar bleibt für mich: u. a. 2erlei Datenschutz ?

"Recht am Bild" scheint die eine Seite zu sein -
"Datenschutz" eine andere.
Hier im Forum fragten mehrere, warum bestimtme KB nicht online gestellt werden. Hier wurde als Grund auf den "Datenschutz" verwiesen .
"Abschreiben" von Kirchenbüchern und Veröffentlichung der abgeschriebenen
"Texte" werden seitens der Kirche erlaubt.

Der Datenschutz, der angeblich bei Fotos von Kirchenbüchern gilt,
ist dann bei den Texten - aus dem Foto abgeschrieben - aufgehoben.

Dann ginge es bei Archion-Digitalisaten nicht um "Datenschutz", sondern um "Urheberrecht" oder "Recht am Bild" ?

Nehme an, dass hier verschiedene Rechte zum Ansatz kommen;
fand eben

https://www.rechtambild.de/

und schaue einmal da.

Danke für die Mühe jedenfalls und
freundliche Grüße




 
20458 schrieb:
Der Datenschutz, der angeblich bei Fotos von Kirchenbüchern gilt,
ist dann bei den Texten - aus dem Foto abgeschrieben - aufgehoben.

Der "Datenschutz" wurde eingeführt um (evtl. noch) lebende Personen zu "schützen".
Der Datenschutz einer Person endet mit deren Tod.
Warum, von wem einmal festgelegt wurde das Urkunden erst 30 Jahre nach dem Tod rausgegeben werden kann ich nicht sagen.
Wenn ich Daten von einem Grabstein z.B., und seien sie nur einen Tag alt, abschreibe, besteht darauf kein Datenschutz. Tot ist tot. Z.B. auch bei Sterbeanzeigen in Zeitungen.
 
Die Überschrift "Urheberrecht / Copyright" führt uns Nutzer im Verhältnis zu ARCHION (Kirchenbuchporatl GmbH) bzw. den angeschlossenen Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bezüglich der Weiter-Verwendung von "Daten" m. E. nicht weiter.
ARCHION beruft sich auch in den AGB nicht auf irgend ein Urheberrecht, sondern legt dem Nutzer in Abs.5 nur bestimmete Pflichten auf:
"5.1. Der Nutzer verpflichtet sich, es zu unterlassen,
a) Informationen aus der Plattform oder der Datenbank von Archion systematisch oder automatisiert auszulesen,
...
c) die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte und Datenbanken über die von Archion angebotenen Funktionen hinaus zu vervielfältigen, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu nutzen, ohne dass ihm vom Anbieter die dafür erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt wurden."

Ich denke, dass Archion bei vom Nutzer erstellten Schriften über die eigene Familie eine Genehmigung zur Verwendung einer angemessenen Zahl von "Bildern" (von Dowloads) nicht versagen wird. Aber dazu bedarf es eines formlosen Antrags mit einer Beschreibung des Vorhabens.

Da jetzt ein nicht (mehr) existierendes Urheberrecht zu konstruieren, ist m.E. nicht in der Lage, die Rechte des Nutzers zu stärken.

Gruß
Libero
 
zu Libero: aus mehreren Überschriften von User-Beiträgen ist der
Wunsch und Wille des Schreibers nicht immer deutlich erkennbar.
So what?

Ich stellte Fragen - die sich nach Lesen
mehrerer Informationsquellen auftaten.

Es ging nicht um die Ausweitung von Nutzer-Rechten bei Archion.

Inzwischen glaube ich allgemein, dass es ein
"Rechtsgebiet" ist, dass nicht einmal, pardon, "Rechtsfüchse" kennen.

Danke für alle Beiträge und freundliche Grüße
 
Hey,

zu der Bemerkung über die "ahnungslosen" Rechtsfüchse.

Dies betrifft alles recht neue Aspekte zu alten Rechtsgebieten. Hier gibt es oft noch gar keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Bisher war das Produkt, um das es ging eine dingliche Sache (Bild, Mikrofilm etc.). Da war es einfach zu wissen wer, wann, wie darauf Zugriff hatte. Mit dem Internet hat sich das schlagartig geändert.

Eine Frage ist bspw. welches Länderrecht gilt für einen Rechtsverstoß im Internet? Das Land in dem der Begehen wohnt oder das in dem das Gerät für den Verstoß war (Stichwort mobile Geräte oder Urlaub) oder das in dem der Anbieter der fraglichen Dienstleistung sitzt - ist das der Ort des Firmensitzes, des Bürogebäudes oder des genutzten Servers etc.?

Und was wenn es ein Land ist in dem es entsprechende Gesetze oder Instanzen zum Durchsetzen derer gar nicht gibt?

Wer trägt die Haftung für den Rechtsverstoß? Der ev. ahnungslose Nutzer, der Anbieter, der Plattformbetreiber, der Serverbesitzer etc.?

Man sieht da gibt es viele Fallkonstellationen und vieles ist erst kürzlich oder noch gar nicht entschieden oder behandelt worden. Also können sich damit auch Rechtsfüchse schwer tun.

Grüße
Eva - kein Rechtsfuchs
 
20458 schrieb:
...Unklar bleibt für mich: u. a. 2erlei Datenschutz ?

"Recht am Bild" scheint die eine Seite zu sein -
"Datenschutz" eine andere.

Vollkommen korrekt.

20458 schrieb:
...Hier im Forum fragten mehrere, warum bestimtme KB nicht online gestellt werden. Hier wurde als Grund auf den "Datenschutz" verwiesen.

In diesem Zusammenhang auf den "Datenschutz" zu verweisen, ist fehlerhaft zumindest aber ungenau / eine starke Verkürzung der Sachlage. Warum, siehe bitte weiter unten.

20458 schrieb:
..."Abschreiben" von Kirchenbüchern und Veröffentlichung der abgeschriebenen "Texte" werden seitens der Kirche erlaubt.

Aber nur, soweit solche KB nicht unter die Schutzfristen des Personenstandsgesetzes fallen bzw. genauer: nicht unter die in den einschlägigen Archivgesetzen festgelegten Fristen fallen.

Fiktives Beispiel: ein Kirchenbuch des Jahres 1960, das ausschließlich Tauf- und Heiratseinträge des besagten Jahres enthält, wird niemand insgesamt abschreiben und veröffentlichen dürfen.

20458 schrieb:
...Der Datenschutz, der angeblich bei Fotos von Kirchenbüchern gilt, ist dann bei den Texten - aus dem Foto abgeschrieben - aufgehoben.

Nein.

Warum die vermeintliche Berufung auf "Datenschutz" im Zusammenhang mit dem Zugang zu Kirchenbüchern fehlerhaft ist, siehe hier:
http://wiki-de.genealogy.net/Datenschutz#Zugang_zu_Personenstandsb.C3.BCchern.2C_Kirchenb.C3.BCchern_und_Archivalien

Absatz "Zugang zu Personenstandsbüchern, Kirchenbüchern und Archivalien"

Dann bitte bei Interesse weiterlesen im Gen-Wiki Artikel "Alles was Recht ist" hier:
http://wiki-de.genealogy.net/Alles_was_Recht_ist

...insbesondere die Absätze:
-Sperrfristenregelungen bezogen auf das o.a. Personenstandsgesetz

-Kirchenbücher und kirchliche Archive

Besten Gruss
Vera
 
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