Hallo Wolfgang!
den 11. [?] Maiji hat David Baur nach erlegter Dispensation von 12 [?] Thl. seine Busse wegen begangener Hur[erey] mit Anna Elisabeth Thilo coram presbyterio [=vor dem Presbyterium] abgelegt, u. ist auf Hfürstl. C. B. [=Hochfürstlichen Consistorii Befehl] absolvirt worden.
Es gab verschiedene Arten der Kirchenbuße, z.B. das Knien vor der Kirche oder vor dem Altar an mehreren aufeinander folgenden Sonntagen vor dem Gottesdienst bzw. währenddessen. Hier bestand sie (vergleichsweise glimpflich) in der Erlegung einer Geldsumme durch den reuigen Sünder und dem öffentlichen Eingeständnis seiner Verfehlung vor dem Presbyterium. Daraufhin wurde ihm entsprechend der (vorher eingeholten) Anweisung des Konsistoriums vergeben, wodurch er wieder am Gemeindeleben, insbesondere am Abendmahl, teilnehmen konnte, was ihm ohne Kirchenbuße versagt geblieben wäre.
Viele Grüße
Gert