Taufeintrag mit weiterem Hinweis - Bitte um Einschätzung

Liebe Forscherkollegen,

in einer Linie komme ich seit längerem nicht weiter.

Nun habe ich im Taufeintrag des mir bisher bekannten ältesten Sohnes den Hinweis gefunden:
"leg. per subs. matri d.d. 2. Juni 1846" - das bedeutet nachträglich legitimiert, oder?
Johannes Gruber, 3. Eintrag, geboren am 20.06.1812
https://data.matricula-online.eu/de...-leuchtenberg/Moosbach_Leuchtenberg002/?pg=22 -

Doch an diesem 2. Juni 1846 findet sich dann der Eintrag der eigenen Heirat:
1. Eintrag

Ich suche Hinweise zur Heirat der Eltern Joseph Gruber und Barbara Burger.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und herzliche Grüße
 
Sonst würde ich mir erklären, dass die unehelich geborenen Kinder des Johannes Gruber, bereits vor 1846 waren welche geboren, durch die Heirat legitimiert wurden, doch ergibt es dann für mich keinen Sinn, warum der Hinweis im Taufeintrag von 1812 steht?
 
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