Taufeintrag Hermann JÜNGER, Krombach 1828 - Info zum Vater Emanuel J.


Liebe Freund/Innen,

ich kann bei der Taufe Krombach/KK Siegen 1820-1844 Bd 10 - Bild 71/183 einige Informationen zum Vater schwer lesen.
Ich lese: " Als Vater bekannte sich Emanuel JÜNGER, D?.....? bey H. Carl Stahlschmidt zu F?.....? aus Hamm an der Sieg."
Wer kann helfen zu entziffern/erraten? (Ich hoffe, der Permalink hilft etwas).

Weiß jemand, wo das erwähnte Bekenntnis zur Vaterschaft des Emanuel JÜNGER heute liegen könnte, Kirchenarchiv Krombach, Stadtarchiv?, Gerichtsarchiv?

Ich danke euch im voraus
und verbleibe mit
freundl. Grüßen
Dietrich Klein
 
Mal ein erster Versuch mit Lücke und Fragezeichen.

Geborne und Getaufte im Jahr 1828

N.o:
31.
-----
Tauf-Name des Kindes:
Hermann
ein Sohn
+ 1875 22/5
-----
Tag und Stunde der Geburt:
den (22)
Zwey und
zwanzigsten
September
---
Morgens
vier Uhr
-----
Ob ehelich oder unehelich:
unehelich
-----
Vor- und Zunamen des Vaters auch Stand desselben:
Als Vater bekannte
sich schriftlich
Emanuel Jünger
Dienstbote(?) bey H(errn) Carl
Staklsschmidt(?) zu(?) .....
aus Hamm an der Sieg
-----
Vor- und Zunamen der Mutter:
Polexine
Scheffe
des ... Herr(?) Scheffe
hinterl(assene) ehl(iche) Tochter
-----
Wohnort der Eltern:
Crombach
-----
Tag der Taufe:
den 26 ten
September
im Pfarrhause
----
Namen des Predigers, der es getauft hat:
der vorige .
-----
Namen der Taufzeugen:
Hermann Scheffe, Schneider u ledigen Stands zu
Crombach .
 
" ... wo das erwähnte Bekenntnis zur Vaterschaft ... "
Das Schriftstück wüde ich zuerst in der Kirchengemeinde Krombach vermuten,
da es dem Pastor 1828 dort vorgelegen haben muss.
Manchmal lagen solche Schriftstücke
zwischen den Kirchenbuchseiten. - Ob der Pastor es seiner nächsthöheren Dienststelle
übergeben mußte ? Ob die Mutter dieses Dokument bekam ?
Den richtigen "Dienstweg" für die Zeit um 1828 werden vermutlich die Archivare des
zuständigen Kirchenarchivs wissen oder herausfinden.
Leider habe ich die Quelle nicht mehr in der ich las, dass die vor einem Pastor abgegebenen
Vaterschaftserklärungen - mündlich oder schriftlich - jedenfalls Gültigkeit hatten.
Der Vater des Kindes war nicht verpflichtet zur Abgabe und konnte seine Erklärung freiwillig abgeben.
Da der 1828 Geborene ja auch als Hermann Jünger begraben wurde,
gibt es gar keinen Zweifel.
Ob es dann notwendig war - zu einem Amtsgericht zu gehen -
bezweifele ich.
Der Link unten ist nur ein Beispiel zu Vaterschaftsanerkennung z. B. in Kirchenbüchern anderr Orte allgemein.
Vielleicht finden Sie trotzdem etwas mit anderer Schlagwortsuche.

VG
 
Vielen Dank an euch alle für die Rückmeldungen. Interessant ist für mich über den Vaternamen Emanuel Jünger und seine evtl. Geburtseintragung in Hamm/Sieg oder seine Todeseintragung (aber wo??) weiter zu kommen. JÜNGER habe ich dort einige gefunden, aber keinen passenden EMANUEL. Ich glaube fast, da hat noch niemand geforscht. Immerhin laufen im Siegerland und anderswo heute mindestens Dutzende JÜNGER herum, für die der Fixpunkt ihrer Namensforschung bis jetzt wohl die Geburt Hermann Jüngers 1828 ist.
Schöne Grüße und
gut forsch!
Dietrich
 
Zurück
Oben