Sterbeeintrag 1787

http://www.archion.de/p/e6e30267c9/

dt. d. 9t Maÿ Nachts 2. Uhr starb Philipp Caspar Brod u. Catharinæ geb. Jacob
Ehl. Ein Söhnl. wurde begraben d. 11t ditto u. zwar weil Sie
es Verlangten in der stille haben aber doch weil die Mutter ausgegangen
u. nach dem Herkom̅en 4 eine Leichen Predigt sollen begraben werden
das gewehnl. Accidens N 1 fl u. 30. xr
dem Schul Mstr zahlt alt 6 wochen

die unklare Stelle ist zwischen dem Herkommen und dem Schulmeister.
Ergibt das einen Sinn? Hat der Pfarrer ein paar Worte ausgelassen oder schneller gedacht als geschrieben?
Und wohin ist die Mutter ausgegangen, gibt es Interpretationsvorschläge??
 
Hm... nicht leicht.
Für zwei Wörter in der vierten Zeile einen Alternativvorschlag:
Nicht: begraben werden
sondern: bezahlt worden

Ich bin auch überzeugt dass hier durch weglassen von Worten im Telegrammstil geschrieben wurde.
Der Sinn erschließt sich mir dadurch auch nicht.
Die Mutter war wohl nur kurz fort.
 
Hmmm... danke für den Vorschlag, aber ich bleibe bei "begraben werden". Dieser Pfarrer macht das z immer sehr ausladend mit einer Oberlänge, so daß es aussieht wie ein tz, vgl. weiter oben den Monat Merz, und es gibt genügend Beispiele für das Wort "begraben" auf dieser Seite.
Und wenn die vermeintliche 4 keine 4 sondern ein & ist?
Und was wird mit dem N abgekürzt?

Im Groben reime ich mir zusammen, daß das Kind zwar in der Stille beerdigt wurde, aber die Gebühren für Predigt, Sang und Klang trotzdem entrichtet wurden. Der Schulmeister war ja meist auch der Glöckner und wurde für's Läuten bezahlt.
 
Das ist keine 4, sondern ein Kürzel für das Wort: mit

also: .....u. nach dem Herkom̅en mit einer Leichen Predigt sollen begraben werden
 
Der Ablauf der Geschehnisse bzw. deren Dokumentation/Formulierung erschließt sich mir immer nich nicht.
Wenn das Kind doch schon begraben war: warum "soll" dann nach geändertem Wunsch der Eltern anschließend noch "mit einer Leichenpredigt .... begraben werden?
 
Ah-ha!
Mit dem aufgelösten Kürzel ergibt das vollkommen Sinn:
Das Kind wurde in der Stille begraben, aber da eine Leichenpredigt üblich war (nach dem Herkommen = nach alter Väter Sitte) bzw. hätte gehalten werden sollen, wurde trotzdem die gewöhnliche Gebühr von 1 fl 30xr bezahlt.

Herzlichen Dank, Vera
 
Jetzt hab ich auch verstanden! Mit dieser von mir bisher nicht beachteten Bedeutung des "Herkommen" erschließt sich mir der Text.

Übrigens erklärt bei Grimm (Deutsches Wörterbuch, siehe: http://dwb.uni-trier.de/de/ )

"HERKOMMEN, n. der infinitiv des vorigen, namentlich in zwei bedeutungen in ausgedehnter substantiver verwendung.
1) nach herkommen 4, abkunft, abstammung: ......
2) nach herkommen 5, brauch, gewohnheit: ....."


Also war die Mutter wohl gar nicht ausgegangen im Sinne von "fortgehen, sich entfernen"!
Die Gebühr für die eigentlich übliche Bestattungszeremonien wurden gezahlt, da die Mutter [davon] ausgegangen war, dass es üblich sei, den Betrag zu begleichen.

Wieder was gelernt! Vielen Dank.
 
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