Revidiert bei der Kirchenvisitation

Hallo,
heute habe ich auch mal eine Frage.
Bei einem Traueintrag 1867 sind die Brautleute am 6. und 13. Oktober aufgeboten und haben am haben am 20. Oktober geheiratet. Unter Bemerkung steht der Satz: Revidiert bei der Kirchenvisitation am 6. Oktober. Was heißt das? Bei einem Sterbeeintrag hatte ich den Zusatz auch schon.
LG Hilda
 
Vermutlich ist das nur der allgemeine Revisonsvermerk des Kirchenbuches. Der hat nichts mit dem Eintrag zu tun.
 
Hallo,
danke für deine Antwort. Dann trage ich das mal so ein. Wenn der Eintrag nicht gültig wäre, wäre er sicher durchgestrichen.
LG Hilda
 
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