Recherche und Lesehilfe

Hallo,

ich habe eine Frage zur Zuordnung der Eltern von Hans Carstensen *1818 -> https://www.archion.de/p/83e1d686b7/

Sofern meine Recherche korrekt ist, sind die Eltern von oben genannter Person:

Carsten Carstensen *1784 -> https://www.archion.de/p/dc2976e460/
Sünje Lorenzen *1789 -> https://www.archion.de/p/a99ac0d712/
oo1816-> https://www.archion.de/p/8fa2f94339/

Wieso trägt Sünje den Namen Carstens vor der zweiten Heirat weiterhin?
Der Eintrag zur ersten Heirat mit Hans Carstens oo1810 ist hier zu finden. -> https://www.archion.de/p/644195a6c1/

Über eine Rückmeldung und Korrektur, sofern meine Zuordnung falsch sein sollte, wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Andre
 
Wieso trägt Sünje den Namen Carstens vor der zweiten Heirat weiterhin?
Der Eintrag zur ersten Heirat mit Hans Carstens oo1810 ist hier zu finden. -> https://www.archion.de/p/644195a6c1/

Dort heißt es:

........mit der Wittwe Sünje Carstens, des wei[land] Hans Carstens .... nachgelassene Wittwe, eheliche Tochter des .... Hans Lorenzen

Mit anderen Worten: die 2. Ehe stellt vollkommen richtig dar (in diesem Punkt hat sich das deutsche Namensrecht übrigens bis zum heutigen Tage nicht geändert), daß die Braut/Ehefrau zum einen zum Zeitpunkt ihrer 2. Heirat eine Witwe (Carstens) ist, und daß ihr Geburtsname zum anderen Lorenzen ist.

BG, Vera
 
Hallo,
besonders in Nordfriesland gilt bis in das 19. Jahrhundert das patronymische Namensrecht.
Zwar versuchten die dänischen Beamten das zu verbieten, doch in den kleinen Orten hielt sich niemand an die dänischen Vorschriften. Deshalb ist bei Suche immer zu bedenken, das eine Wittwe den Nachnamen ihres Ehemannes trägt, nach einer zweiter Ehe eigentlich den Namen des zweiten Mannes, aber oft wird später im Sterbeeintrag auch nur der Mädchenname benutzt.
Wenn z. B. Sünje die Tochter von Marx Petersen ist, dann muss man sie im Sterberegister als Sünje Marxen suchen.
Ich habe schon viele Kirchenbücher in Nordfriesland dank Archion durchgelesen und weiss daher wie kompliziert die Suche nach dem richtigen Familienzusammenhängen ist.
VG
 
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