Notiz unter "Dispensationen"

(Dispensation) von dem 2 Gr(a)d d(er) Bl(u)ts-
fr(eun)dsch(a)ft g(erader?) Linie
20 f. (Gulden) Ludw(igs)b(urg) 17 Juni (18)47
 
kleine Sammlung zum Frühstück:

http://www.archion.de/p/4d112f1b03/

http://www.archion.de/p/cb0fc6197a/

http://www.archion.de/p/8469180196/

und lat.:

http://www.archion.de/p/fe26b90373/

"consang. gr. 2. lin. aequal."

---

mit der Bitte um Erklärung:

http://www.archion.de/p/85a42885fa/

"Von dem v(e)rbot der
Trauung in der ge-
schloss(enen?) Zeit"

sowie darüber:

http://www.archion.de/p/55dab1a083/

"Weg(en) Procl. in der 18 Woche
der Trauerzeit u weg(en)
Trauung nach der 18 Woche"

Mir so bisher noch nie begegnet.

Trauerzeit = wie lang regulär? 6 M? (ich kenne nur das "Trauerjahr")
regional unterschiedlich? oder überregional einheitlich festgelegt?

"geschlossene" Zeit = von bis?

---

http://www.archion.de/p/5861055fef/

"Vom Verbot des Auf-
gebots in d(er) geschl(ossenen?)
Zeit mit Ausschluß
des Palmsonntags"

---

http://www.archion.de/p/14a514ee23/

"Dispensation von
dem Wohnort, im
3ten Ort sich copuliren
laßen zu dürfen."

---

rundum-sorglos-Paket, all inclusive :)

http://www.archion.de/p/57a12786b2/

"Dispensation vom 2.
Grad d. Blutsfreund-
schaft, Trauerzeit
u. III. Proclam.
20 f."

;)
 
Guten Morgen,

@geschlossene Zeit

Ja, dazu gab es überregionale, kirchenrechtliche Verordnungen / Gesetze. Aber, es galten gleichermaßen Unterschiede zwischen katholischer Kirche und protestantischer Kirche.
Und... die entsprechenden Verordnungen/Gesetze wurden über die Jahre auch modifiziert.

(Der entsprechende Genwiki Eintrag über Dispensation ist da leider viel zu knapp gefasst. Es würde aber auch seinen Rahmen vollkommen sprengen, alle Details abzubilden.)

Einen guten Einstieg / Überblick gibt z.B. dieses Digitalisat

"Sammlung der Katholischen Kirchengesetze" von 1836

https://books.google.de/books?id=_4...AgWEAM#v=onepage&q=geschlossenen zeit&f=false

...und dann im Buch suchen nach: geschlossenen Zeit


Kleine Gegenüberstellung zum "Warmwerden" ;)

Zitat aus GenWiki
Als geschlossene Zeit für Eheschließungen galt vielerorts die Adventszeit Anfang Dezember.

Zitat aus der o.a. katholischen Kirchengesetzsammlung
Da von mehreren Seiten her Anfragen wegen der Eheverkündigungen der Katholiken in der geschlossenen Zeit gemacht wurden, auch in Betreff der Nothwendigkeit einer Dispens-Einholung verschiedene Ansichten zu herrschen scheinen, so wird hiermit zu erkennen gegeben:
1) Vom Aschermittwoch bis zum Oster-Sonntag einschließlich darf nicht proklamirt werden...
2) Die Zeit vom ersten Advent bis zum Feste der Erscheinung Christi... ist für die Proklamation nicht geschlossen....

BG, Vera

 
Also nochmal für mich zusammengefasst:

Ich denke es sind Cousin und Cousine. Die sollen wohl laut hiesigem Kirchengesetz nicht heiraten, aber für 20 Gulden gehts dann doch....

Hab ich den Sachverhalt so korrekt zusammengefasst?
 
@geschlossene Zeit
Ja, dazu gab es überregionale, kirchenrechtliche Verordnungen / Gesetze. Aber, es galten gleichermaßen Unterschiede zwischen katholischer Kirche und protestantischer Kirche.
Und... die entsprechenden Verordnungen/Gesetze wurden über die Jahre auch modifiziert.
Einen guten Einstieg / Überblick gibt z.B. dieses Digitalisat
"Sammlung der Katholischen Kirchengesetze" von 1836


Guten Morgen,

herzlichen Dank für die ausführliche Antwort und den hilfreichen link! :)

Daß es zeitlich und konfessionell Unterschiede gegeben haben wird, davon ging ich aus.
Aber wie "geeint" oder eigenständig/-mächtig die einzelnen Kirchspiele oder Landeskirchen derlei Fragen gehandhabt haben mögen, war/ist mir nicht klar.

Leider habe ich gerade nicht die Zeit, ähnlich ausführlich zu antworten bzw die Fragen, die sich mir dazu noch stellen, klar zu formulieren.

Aber vielleicht ist das auch ganz gut so, denn es gibt für dieses Thema sicherlich einen wesentlich passenderen Ort im Forum als diesen?! :)

daher jetzt erstmal einen schönen Tag allerseits ;)
 
Zurück
Oben