Lesehilfe und lat. Übersetzung erbeten


Die lateinischen Einträge reißen leider nicht ab. Der Heiratseintrag ist aber relativ gut lesbar, meine ich - sofern man eben Latein kann. Ich glaube, bisher Folgendes entziffert zu haben:

Dnm. CASPARUM Schrimpffen vid:[uus] ...
Schlechtenwegensem et Margretham Johannem
Sletzen S. villicari ...am ...ici ... Branden-
stein viduare ... ...ionem ex... Cor.[inther] 7. 39. Ein
Weib ist gebunden durch d Gesetz ...: d. 2 9bris

Wer kann die fehlenden Textstellen ergänzen, meine Fehler korrigieren und mir vor allem auch eine Übersetzung des Ganzen zu meinem Verständnis bieten?

Herzlichen Dank schon einmal vorab für die Mühe, die ich wiederum mache.
 
Ein paar Brocken kann ich beisteuern:

D[omi]n[ u]m. CASPARUM Schrimpffen vid:[uus] Prætorem
Schlechtenwegensem et Margretham Johannem
Sletzen S. villicani ...am Hanovici ... Branden-
stein viduam ... ...ionem ex... Cor.[inther] 7. 39. Ein
Weib ist gebunden durch d Gesetz ...: d. 2 9bris

Besser wird's von meiner Seite nicht - Latein im eigentlichen Sinne Können kann ich zwar nicht, aber ich habe hier und da ein paar nützliche Kenntnisse aufgeschnappt.
Hier wird mit Abkürzungen gearbeitet:
Der Strich über dem ersten Wort Dnm bedeutet die Auslassung eines oder in diesem Fall mehrerer Buchstaben.
Das mit einem C-förmigen Bogen durchgestrichene p am Anfang des letzten Wortes der ersten Zeile steht für Prä.
 
... concionem ex 1 Cor.[inther] 7. 39

'Ein Weib ist gebunden durch das Gesetz, solange ihr Mann lebt; so aber ihr Mann entschläft, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will, nur, daß es im HERRN geschehe.'
 
Vielen Dank, KoenigAguar und user 722. Ich habe dann einfach mal interessehalber die KI bemüht, und die lieferte ein durchaus sinnvolles und glaubhaftes Ergebnis, gestützt auch durch die obigen Ergänzungen:

D[omi]nm CASPARUM Schrimpffen vid:[uum] et Prætorem
Schlechtenwegensem et Margretham, Johanne
Sletzen, s[enioris] villicani relictam, Hanovici et Branden-
steinici viduam, post habita[m] concitionem ex I. Cor[inther] 7. 39. Ein Weib
ist gebunden durch d[as] Gesetz ... [copulavi]: d. 2 9bris

Und die insofern sinngemäße (flüssige) Übersetzung:

Den Herrn Caspar Schrimpff, Witwer und Schultheiß zu Schlechtenwegen, und Margretha, die hinterlassene Witwe des Johannes Sletz (des Älteren), welcher hanauischer und brandensteinischer Gutsverwalter war; [diese habe ich] nach gehaltener Traupredigt über den Text aus 1. Korinther 7, Vers 39 („Ein Weib ist gebunden durch das Gesetz...“) am 2. November [1652] öffentlich getraut.

Wobei villicani bzw. Gutsverwalter auch Schultheiß oder Amtmann bedeuten kann (Kaspar Schrimpf war zu dieser Zeit Amtsschultheiß des Gerichts Altenschlirf mit Sitz in Schlechtenwegen, hätte also "standesgemäß" geheiratet).

Vielen Dank nochmal an die beiden Helfer!
 
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