Leiblicher Vater unbekannt ...

... wie geht man mit dieser Tatsache um?
Der Großvater meines Mannes wurde von seiner Mutter 1891 "mit in die Ehe gebracht". Der leibliche Vater ist nicht mehr feststellbar. Der Junge erhielt nach der Eheschließung den Namen des Ehemannes.
Ist hier dann Ende ....:'( oder wird die Familie des Ehemannes weiterverfolgt?

Wie geht man beim erstellen eines Stammbaumes weiter vor?

Grüsse von Christine
 
...ein ganz klares Ende!

Das ist nicht ganz richtig. Wenn das Kind unehelich geboren wurde, besteht eventuell noch die Chance, über die Vormundschaftsverordnung vom 5. Juli 1875 an den Namen des Vaters zu kommen.

Quelle:
"Wie findet man den Vater im Falle einer unehelichen Geburt vor 1900?"
Von Dr. R. Bussert, Frankfurt/O.
Familiengeschichtliche Blätter 1937 / 250


-Uwe
 
...
Der Großvater meines Mannes wurde von seiner Mutter 1891 "mit in die Ehe gebracht". Der leibliche Vater ist nicht mehr feststellbar.

Hallo Christine,
Woher stammt denn diese Information/ Aussage?
Gibt es einen Taufeintrag in einem Kirchenbuch?
Wenn ja - steht dort: "der Vater ist nicht bekannt" oder "die Mutter gibt den Namen des Vaters nicht an" - oder evtl. andere Umstände?
Wo fand die Geburt statt? Gibt es dort standesamtliche Unterlagen dazu?

Ich vermute Du hast schon gesucht... aber schau doch nochmal genauer hin.

Auch: hatte der Großvater deines Manns noch Geschwister, die ebenso vor der Eheschließung seiner Mutter geboren wurden? Was steht bei diesen Taufen?
Steht evtl ein Hinweis bei der Eheschließung auf voreheliche Kinder der Ehefrau?
Gibt es Familienregistereinträge: sowohl für die Familie der Mutter des Großvaters deines Manns als auch für die Eltern der Mutter des Großvaters deines Manns?

Gruß,
Michael
 
Hallo Phil,
...ein ganz klares Ende!

Das ist nicht ganz richtig. Wenn das Kind unehelich geboren wurde, besteht eventuell noch die Chance, über die Vormundschaftsverordnung vom 5. Juli 1875 an den Namen des Vaters zu kommen.

Quelle:
"Wie findet man den Vater im Falle einer unehelichen Geburt vor 1900?"
Von Dr. R. Bussert, Frankfurt/O.
Familiengeschichtliche Blätter 1937 / 250


-Uwe
lies die Eingangsfrage.
Es ging zunächst mal nur darum ob jetzt die Familie des Ehemannes zurück zu verfolgen ist!
Da ist nun mal ein klares Ende!

Grüße
Bernd
 
Hallo zusammen,
eigentlich ging es mir grundsätzlich um die Frage, bin halt noch blutiger Anfänger, welchen Status ein Kind hat, das von der Mutter unehelich geboren wurde, vom späteren Ehemann, der definitiv nicht der Vater ist, aber dann als Sohn angenommen wurde und dessen Namen erhielt.
Für mein laienhaftes Verständnis bilden diese drei eigentlich eine Familie. Der Mann hat das Kind erzogen, für es gesorgt und ihm seinen Namen gegeben.
Obwohl natürlich der Sohn genetisch oder wie man das ausdrückt, mit dem Vater gar nix zu tun hat.
Eigentlich steht doch immer nur die Mutter fest, zumindest in der damaligen Zeit. Möchte nicht wissen, wieviele "eheliche" Kinder mit dem Ehemann nicht verwandt waren.

ZU dem konkreten Fall:
Mir liegt die Geburtsurkunde des Kindes Georg Ihrig (geb. 1.1.1886) vor.
Darauf befindet sich u.a. folgender Vermerk:

Nr. 1
Auf Verfügung Großh. Amtsgerichts Beerfelden wird hierher
bemerkt, dass der Vater der Gebärenden in Airlenbach wohnhaft
und die Anzeigende bei der Niederkunft der Elisabethe Margarethe Ihrig zugegen gewesen ist.
Airlenbach, am 24. Oktober 1888
Der Standesbeamte
Siefert

Angezeigt hat die Geburt die Hebamme. Geboren wurde das Kind im Haus des Vaters der Frl. Ihrig.
Was könnte dieser Vermerk, über zwei Jahre nach der Geburt bedeuten.
Es muss irgend etwas vor dem Amtsgericht Beerfelden stattgefunden haben. Vaterschaftsanerkenntnis/Unterhalt???? Wie kommt man an diese Akten ?????



Viele Grüsse von Christine (... die noch viele Fragen hat :))
 
Es ging zunächst mal nur darum ob jetzt die Familie des Ehemannes zurück zu verfolgen ist! Da ist nun mal ein klares Ende!

Hallo Bernd,

habe ich anders verstanden. Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Vater unbekannt, Mutter hat später einen anderen Mann geheiratet. Mir ist es damals über die Vormundschaftsakten gelungen, den leiblichen Vater, der weder in den Taufregistern noch in den Geburtsregistern des Standesamtes vermerkt war, herauszufinden. Ich habe danach logischerweise die Linie des leiblichen Vaters weiterverfolgt. Der Stiefvater war in diesem Fall zweitrangig.

-Uwe
 
Hallo Uwe,
Hallo Bernd,

habe ich anders verstanden. Ich hatte einen ähnlichen Fall in der Familie. Vater unbekannt, Mutter hat später einen anderen Mann geheiratet. Mir ist es damals über die Vormundschaftsakten gelungen, den leiblichen Vater, der weder in den Taufregistern noch in den Geburtsregistern des Standesamtes vermerkt war, herauszufinden. Ich habe danach logischerweise die Linie des leiblichen Vaters weiterverfolgt. Der Stiefvater war in diesem Fall zweitrangig.

-Uwe
so wie Du sehe ich das auch.
Da der leibliche Vater bisher aber nicht bekannt ist und das Kind mit dem Ehemann der Mutter ja nichts zu tun hat ist eben Ende.
Wie Christine jetzt aber geschrieben hat scheint es wohl vor dem Amtsgericht Beerfelden etwas gegeben zu haben.

Christine,
"Wie kommt man an diese Akten ?????"
mal eine Anfrage starten und schön Bitte Bitte sagen!
Manchmal hilft das.

Grüße
Bernd
 
Hallo Bernd,

wenn ich das richtig deute, müssten die Unterlagen des Amtsgerichts Beerfelden im Hessischen Staatsarchiv in Darmstadt zu finden sein.

Also am besten nach Darmstadt fahren, online scheint da nichts einsehbar zu sein. Das Gleiche gilt für das Zentralarchiv der Evang. Kirche in Hessen-Nassau, auch Darmstadt.

Also ab nach Darmstadt ...

Grüsse von Christine
 
Hallo zusammen,

ich habe auch so einen Fall mit unehelich geboren und Vater nicht angegeben.
Mein Fall wurde allerdings in Ostpreußen (Kirchspiel Prökuls, Ehemals Memelland) geboren, im Jahr 1859.
Gab es da auch diese "Vormundschaftsakten" ? Weiß das jemand? Müßte dann ja in Berlin liegen...

Danke vorab.
Gruß Steffi
 
natürlich ist der Papierweg da erst einmal zu Ende. Ein DNA Test sollte unbedingt gemacht werden.
Viele Grüße aus Reichelsheim
Thomas
 
Hallo Thomas,
natürlich ist der Papierweg da erst einmal zu Ende. Ein DNA Test sollte unbedingt gemacht werden.
Viele Grüße aus Reichelsheim
Thomas
das musst Du jetzt mal erklären.
Wozu ein DNA Test wenn die Tatsachen bereits feststehen?
Dann wqürde mich noch interessieren bei wem Du einen DNA Test machen möchtest?

Grüße
Bernd
 
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