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Wörtlich schaffe ich es auch nicht, nur sinngemäß. Der Pfarrer stellt fest, dass die Eltern am 17. Februar des Jahres geheiratet haben. Der Sohn ist am 7. Juli geboren, also sind seit der Heirat 20 Wochen vergangen. Deshalb werden die beiden des vorehelichen Beischlafs angeklagt und zu einer Kirchenbuße/Censurgebühr (censura ecclesiastica) von 20 Albus verurteilt.
Benedict Widmer/Wittmer ist übrigens wieder ein Vorfahr von mir, allerdings über seine zweite Ehe mit Maria Elisabetha Weinheimer. Er ist Webermeister und stammt aus Barbelroth. Seine Großeltern Jacob Wittmer und Christina König waren Einwanderer aus der Schweiz.