Langjährig verfügbare alphabetische Register auf einmal offline

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Hallo, mir ist eben aufgefallen, dass mindestens im Dekanat Würzburg (Bayern) mehrere alphabetische Register ab 18xx, die bereits seit Jahren bei Archion online waren, auf einmal nicht mehr verfügbar sind. Woran liegt das? Eine dauerhafte Entfernung würde die Recherchearbeit um ein Vielfaches erschweren! :(
 
Offline sind: Alphabetische Register über Taufen deren Laufzeitende nach 1914 sowie alphabetische Register über Trauungen und Konfirmationen deren Laufzeitende nach 1944 liegt.
 
Das ist notwendig, um sicherzustellen, dass über Archion keine Daten lebender Personen recherchierbar sind. Daher wenden wir für alphabetische Register der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) auf Grundlage geltender Rechtsvorschriften (DSGVO) dieselben Schutzfristen an, die für Kasualienregister der ELKB gelten.
 
Hallo Frau Sutter, danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung.

Auf der einen Seite vollkommen verständlich, auf der anderen Seite aber natürlich auch enorm ärgerlich, da sich die Ahnenforschung in den betroffenen Regionen nun deutlich aufwändiger gestalten wird. Das ist sehr bedauerlich.
 
Hallo Frau Sutter,

wäre es denn nicht möglich, die alphabetischen Register bis, sagen wir, 1900 zu veröffentlichen und die restlichen Jahre wegzulassen? Die fehlenden Register erschweren die Suche wirklich ungemein.
 
.....nennt einmal ein Beispiel dafür.

Wenn das Register nur Namen hat wird es auch online gestellt auch wenn hier eventuell noch DSGVO greift.
Wenn das Register darüber hinaus weitere Infos hat ist es nicht möglich wegen Rechtsvorschriften (DSGVO).
Pauschal kann man das nicht sagen.

Zum Beispiel:
https://www.archion.de/p/47f6da5683/

Register geht in neue Jahrtausend, enthält aber nur Namen, sowas kann online gehen.
Wenn es Daten wie Geburt oder Hochzeit enthält dann leider nicht.

Also ist dies so pauschal nicht zu beantworten und ist im Einzelfall zu prüfen.

Sven
 
Hallo Sven, ich wäre an folgendem Register interessiert:
Landeskirchliches Archiv der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern > Dekanat Bamberg > Aschbach > Alphabetisches Register zu Taufen; Trauungen; Bestattungen 1830-1975
aber wahrscheinlich enthält dies Geburts- und Hochzeitsdaten.
Wäre es nicht möglich die entsprechenden Stellen zu schwärzen?
Gruss
Manni
 
Hallo,
ich weiß natürlich nicht was das Register enthält.
Sollten hier Daten vorhanden sein die gesperrt bleiben müssen geht es sicher nicht online.
Schwärzen einzelner Seiten ist da sicher nicht möglich.

Ich frage direkt an Archiv in Nürnberg und poste was da gesagt wurde.
Ich befürchte aber das dies nicht online gehen kann.

Sven
 
Hallo,
hier die Antwort:
„Grund ist die Europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die seit kurzen hier in Archion greift.
Die Umsetzung von Archion führt leider zu großen Einschränkungen, die Landeskirche kann da leider dies hier nicht mehr online stellen.
Dies führt leider dazu, das für viele wichtige Register nicht mehr online hier einsehbar sein können, hier in diesen Fall dürften nur die Sterberegister online sein, was aber erheblichen Aufwand dann zum online stellen darstellen würde….“


Eventuell wäre Frau Sutter hierzu bereit uns Nutzern das mal deutlich zu erklären, warum das so gemacht wurde und was der Hintergrund ist.
Für mich ist das leider nicht so nach vollziehbar, da auf anderen Plattformen die Register einsehbar sind, und nicht gesperrt wurden.

Mit besten Grüßen

Sven
 
Hallo Vera,
bei andern Portalen wie bei den Mormonen und Ancestry sind diese zum Beispiel einsehbar.
Es gibt dort auch Tauf und Trauungseinträge die hier gesperrt sind und dort einsehbar sind.
Das ist dir ja sicherlich alles bekannt und nichts neues.
Es kann natürlich auch daran liegen das hier ändere Rechte des Datenschutzen anzuwenden sind.
Ancestry hat den Sitz in Irland, wäre dann auch Europäisches Recht anzuwenden, die Mormonen sind ja in Amerika beheimatet.

Das kann nur der Betreiber erklären, ich hab dazu leider kein Wissen und das Rechtliche schon gleich nicht.

Gruß

Sven
 
Hallo Vera,
bei andern Portalen wie bei den Mormonen und Ancestry sind diese zum Beispiel einsehbar.
Es gibt dort auch Tauf und Trauungseinträge die hier gesperrt sind und dort einsehbar sind.
Das ist dir ja sicherlich alles bekannt und nichts neues.

Hallo Sven.

Bitte teile doch einmal ganz konkrete(!) Beispiele (bezogen auf die hier diskutierten Register) - bitte mit Link - mit.

(Bayern gehört leider nicht zu meinem langjährigen Forschungsgebieten.)
Vielen Dank.

Gruß, Vera
 
das hier diskutierte Register ist nirgends wo online, in keinen Portal.
Das was ich geschrieben haben war allgemein gehalten und auch nicht auf Bayern nur bezogen.
Mir ging es nur um die Frage warum dieses hier nicht mehr online gehen darf auf dieser Plattform manches was unter der
EU-DSGVO auch fallen würde online stehen bleiben darf.

Sven
 
Die DSGVO ist ja schon seit dem 18.5. 2018 in Kraft und weit in das Jahr 2024 waren diese Register bei Archion ohne Problem einsehbar.
Da würde es mich schon interessieren, warum hier ein Umdenken erfolgt ist.
Gab es Androhung von Bußgeld?
Ich habe mal versucht mich etwas mit der DSGVO zu beschäftigen, soweit mir das als Nicht-Jurist möglich ist.

Im vierten Artikel der DSGVO und in § 46, Abs. 1 des BDSG heißt es wie folgt […]
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann; […]

Welchen personenbezogenen Daten gibt es:
Ethnie
Geschlecht, Größe, Gewicht
Haar- und Augenfarbe
Adressen und Standortdaten, welche durch GPS-fähige Systeme erhoben werden
Telefon- und Handynummern
Kontodaten, sowohl von Bankkonten als auch von verschiedenen Benutzerkonten
E-Mail-Adressen
Browserverläufe bzw. allgemein aufgezeichnetes Nutzerverhalten in digitaler Form
die IP-Adresse
Eckdaten der Benutzung von Messenger-Diensten


Fazit:
Daten von verstorbenen Personen sind z.B. von der DSGVO überhaupt nicht abgedeckt. Das Gesetz spricht immer nur von “natürlichen Personen”. Den Gesetzgebern der einzelnen EU-Mitgliedsländern blieb es überlassen hier entsprechende Regelungen vorzunehmen.
Die BRD hat hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.
Das heißt für mich, Sterberegister könnten ohne jegliche rechtlichen Probleme veröffentlicht werden.
Bei Tauf- und Trauregistern steht in der Regel nur eine Jahreszahl und ein Querverweis in welchem Kirchenbuch der entsprechende Eintrag zu der Person zu finden ist.
Das ist eigentlich nichts, was in der DSGVO unter personenbezogen Daten aufgelistet ist.
Für mich auch hier kein Grund einer Nichtveröffentlichung und mir erscheint es das Archion hier viel zu restriktiv vorgeht.
 
Hallo Judith,

Du schreibst am 26.02.25: "Offline sind: Alphabetische Register über Taufen deren Laufzeitende nach 1914 sowie alphabetische Register über Trauungen und Konfirmationen deren Laufzeitende nach 1944 liegt."

Dadurch wird die Nutzung von Index-Aufzeichnungen mit längerer Laufzeit demnach leider nicht mehr möglich. Ein gutes Beispiel dafür ist der Index für das Kirchenbuch Reichenschwand. Die Laufzeit beträgt hier von 1636-1959 für Taufen und 1636-1952 für Bestattungen (in einer Aufzeichnung). Der Index mit einer Laufzeit von mehr als 300 Jahren ist somit wegen einer in Relation geringfügigen Überschneidung nicht mehr verfügbar. Die Nutzung der Kirchenbücher wird dadurch deutlich erschwert und macht durch den erheblich erhöhten Zeitaufwand deutlicher weniger Spaß (geht jedenfalls mir so).

Aus meiner Sicht ist es daher wünschenswert die DSVGO-Konformität in diesem Zusammenhang grundsätzlich zu überprüfen, ob diese für "personenbezogenen Daten" im Index-Format ggf. nicht anzuwenden ist (Argumentation siehe vorherigen Beitrag von "Mzehtmeier").
Wenn die Einschränkungen weiterhin notwendig sind, sollte m. E. eine technische Lösung konzipiert werden die den Zugriff lediglich auf den neueren Zeitraum sperrt, damit die historischen Informationen (wie im obigen Beispiel) für den Anwender weiterhin verfügbar bleiben.
Ich bitte unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen um Nutzerfreundliche Lösung.

Beste Grüße,
Markus
 
Hallo,
eine technische Lösung ist leider wohl so nicht möglich.
Warum dieses gesperrt wurde und warum das vor kurzen erst passiert ist kann uns nur der Betreiber sagen, da ja in anderen Portalen dies wohl anders gehandhabt wird.

Leider ist bis heute keine Stellungnahme erfolgt, es wurde ohne Vorankündigung einfach nicht mehr verfügbar gemacht.

Ich bitte hier nochmals einen Mitarbeiter hier dies zum mal allen Nutzern zu erklären, es schränkt die Nutzung doch arg ein, wenn oftmals ganze Register fehlen.

Sven
 
Die vorrangige Aufgabe von Archion ist es, den Zugang zu historischen Dokumenten zu ermöglichen – jedoch stets auf Basis geltenden Rechts. Auf dieser Grundlage sind folgende Register offline:
Offline sind: Alphabetische Register über Taufen deren Laufzeitende nach 1914 sowie alphabetische Register über Trauungen und Konfirmationen deren Laufzeitende nach 1944 liegt.

Das ist notwendig, um sicherzustellen, dass über Archion keine Daten lebender Personen recherchierbar sind. Daher wenden wir für alphabetische Register der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) auf Grundlage geltender Rechtsvorschriften (DSGVO) dieselben Schutzfristen an, die für Kasualienregister der ELKB gelten.
Vielen Dank an die Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer, die bereits Verständnis für diese Maßnahme gezeigt haben.

Da es sich hierbei um eine verbindliche Maßnahme handelt, wird das Thema an dieser Stelle geschlossen.
 
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