Kirchenstrafe

Erbitte Lesehilfe:

http://www.archion.de/p/96c890d7b0/
Satz 1 fast geschafft:
Beide Caspar Greb des Försters Sohn von Schlechtenwegen und Anna Stockerin von Hopfmannsfeld seyen zur schriftl. Fornications (=Unzuchts-) Strafe und öffentl Kirchen poenitentia (=Strafe) und hier diese mit Haltung eines brennenden Lichtes, weil sie ehe diesen auch .......? begangen, condemniert (=bestraft) worden.
Satz 2 ???
 
Beide Caspar Greb des Försters Greben Sohn von Schlechten=
wegen u.[nd]˙ Anna Elisabetha Straßerin(?) von Hopfmanns-
feld seyen zur ordentl. fornications Straffe u[nd]˙ öffentl.
Kirchen poenitentia, u.[nd]˙ zwar diese mit Haltung eines
brennenden Lichtes, weil sie ehe deßen auch stuprum
begangen, condemniert worden. W.[ie ?]˙ denn solche ver-
richtet, wären sie zum Beichtstuhl u.[nd]˙ _. Abendmahl wieder
zu admittiren, der impraegnata aber ein testimonium
um ihrer abgestatteten Buße auszutheilen, so fern
beeder seits Eltern nicht zu dero Ehe einwilligen
wurden Lauterbach ut sup.[ra]

latein. stuprum - unehelicher Beischlaf
latein. impraegnata - die Geschwängerte / Befruchtete
latein. testimonium - Zeugnis
 
Zurück
Oben