Kirchenbucheinträge

Hallo an alle!
Bin neu hier und habe mal eine Frage, da ich mich mit Recherchen noch nicht allzu gut auskenne: Ich habe den Sterbeeintrag meines Großvaters von 1936 gefunden. Dort wurden auch seine Eltern namentlich erwähnt. Kann ich davon ausgehen, das beide zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben, wenn nichts Gegenteiliges verzeichnet ist?
Vielen Dank für eure Antworten!
 
Einfach mal in die Hilfe nachschauen wie sogenannte Permalinks erzeugt werden und wie man sie im Forum verwendet. Ich hoffe, das stimmt so.
Ansonsten bitte nachfragen ...

Gruss, Oliver
 
.....Kann ich davon ausgehen, das beide zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben, wenn nichts Gegenteiliges verzeichnet ist?
.....

Das sollte man annehmen, muß aber nicht sein. Ich würde die anderen Einträge in diesem Buch ansehen, ob da auch verstorbene Eltern genannt sind, oder durchweg alle "leben". War der Verstorbene noch jung könnten die Eltern ja wirklich noch leben. Ist der Verstorbene selbst schon sehr alt, wird es biologisch unwahrscheinlich das die Eltern noch leben....
Auf alle Fälle ist das "nur" der Bestattungseintrag. Rechtlich gültig ist nur die Sterbeurkunde des Standesamtes.

Martina
 
...Kann ich davon ausgehen, das beide zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben, wenn nichts Gegenteiliges verzeichnet ist?

Hallo Marion,

klare Antwort: Nein, so pauschal nicht.

Da es Dein Großvater war, gehe ich davon aus, daß er verheiratet gewesen ist, ergo 1936 sehr grob geschätzt älter als 25 Jahre war.

Frage an Dich: wie alt war er denn zum Zeitpunkt seines Todes??
Daraus könntest Du das ungefähre Alter seiner Eltern ableiten.

Ansonsten -wie es meine Vorredner bereits gesagt haben- Permalink zum Eintrag hier einstellen, dann sehen wir weiter....

Besten Gruß und weiterhin viel Erfolg und Freude bei der Ahnenforschung,
Vera
 
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