Danke, dass ist der Kern des Problems an dem ich gerade stehe - gab zumindest ein Kind? In den Schwedter Kirchenbüchern ist von diesem Paar kein Kind zu finden, ihr Mann, der Justizrath Martin Casimir findet sich erstmals als 26 Jähriger Im Jahr 1753 als Taufzeuge im Schwedter Kirchenbuch, da war seine spätere Frau gerade mal 11. Das spricht also in der Zusammenschau gegen Kinder.
Der Satz im Gesamtkirchenbuch "Sie hat Seiten Erben hinterlaßen" hieße dann einfach, dass es Vermögen gab dass sie vererbt hat - an wen auch immer - meine Frage: stimmen sie dieser Interpretation zu? oder wie sollte das dann zu verstehen sein? Danke fürs mitdenken und Grüße