Kann jemand helfen, bitte ?

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der Nachtrag
http://www.archion.de/p/4c52323fc3/

1861 G 8
am 22.7. Elisabeth Hartje ein unehel. Kind, Vater nicht angeg. s. u. ! Taufe 4.8.
heisst Johann Wilhelm David
TP Halbspänner David Ahrens, Steinhauer Wilhelm Löhr, Kothsaß Carl Sandvoß aus Sillium
Siehe auch den Nachtrag auf S. 29
= Nachtrag zu Nr. 8 dieses Jahrgangs. Laut ….. 21. Oktober u. Der gerichtlichen Bestätigung vom 29.10.1863 hat sich der Doppelkothsaß Wilhelm Ahrens hierselbst ….und der unverehelichten Elisabeth Hartje, seine nachherige Ehefrau?? , am 22.7.1861 geborene n Knabes und … in Übereinstimmung mit der Ehefrau als Vater erklärt und diesen seinen Sohn alle Rechte und erforderlicheneines ehelichen Kindes eingeräumt.
Nachtrag danach=
der Vater des fraglichen Kindes, Doppelkothsaß Wilhelm Ahrens, danach ?
 
Nachtrag zu Nro 8 dises Jahrganges:
Laut Ehe- und Erbvertrages vom 21tn
October und dessen gerichtlicher Bestätigung
vom 29tn October 1863 hat sich der Doppelkoth-
saß Wilhelm Ahrens hirselbst zu dem von
der unverehelichten Elisabeth Hartje, seiner
nachherigen Ehefrau, am 22tn Juli 1861 geborenen
Anerben, und zwar in Uebereinstimmung
mit der letzteren als Vater erklärt und
diesem seinem Sohne alle Rechte eines ehelichen
Kindes eingeräumt.
 
Nachtrag zum Eintrage unter No. 8 des Jahrgangs 1861 auf Seite 27.
Der Vater des fraglichen Kindes, Doppelkothsaß Wilhelm
Ahrens, genauer Heinrich Andreas Wilhelm Ahrens zu Bad(ec-)
kenstedt hat sich am 1. April 1862 mit der Mutter des Kindes
verheiratet. - Hinsichtlich des auff dieser Seite vor-
stehende(n) Nachtrages vom 24. März 1874 ist die Kirchen-
commissarische Genehmigung nachträglich erteilt.
Zu diesem Nachtrage ist der Unterzeichnete seitenß
der könig(lichen) Kirchencommission unter dem 13. Juni
1877 ermächtigt.
den 15. Juni 1877 (Unterschrift), Pastor
 
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