Hallo miteinander:
ich denke, ich habe es fünfzig Jahre nach dem Französichunterricht doch noch ganz gut hinbekommen. Und es hat irgendwie Spaß gemacht!
Und hier im Forum wird so toll geholfen, warum sollte ich es nicht auch tun, wo ich kann. Also:
Im Jahr 1830, am ... Februar, um 11 Uhr morgens, sind vor uns, dem Bürgermeister und Standesbeamten (?, wörtlich Bürgermeister-Standesbeamter) von Hunawihr (dt.: Hunaweier), Kanton Ribeauvillé (dt.: Rappoltsweiler), Département du Haut-Rhin (dt.: Oberelsaß) miteinander erschienen: Mathis Jean, neunundzwanzig Jahre alt, Weingärtner, wohnhaft zu Hunawihr, volljährig, Sohn von Jean Mathis, Weingärtner und Catharine ... anwesend (?) und einwilligend (?), einerseits und Fräulein Bleyer Louise, vierundzwanzig Jahre alt, geboren und wohnend in Hunawihr, volljährig, Tochter von Jean Jacques Bleyer, Schreiner, und Marie ..., eingetragen und anwesend (?) und einwilligend (?), andererseits; welche uns ersucht haben, die von ihnen geplante Hochzeitsfeier durchzuführen, deren Veröffentlichung vor dem Haupteingang unseres Rathauses erfolgt ist ... an den aufeinanderfolgenden Sonntagen siebenundzwanzigster Dezember und dritter Januar, jeweils zur Mittagszeit. Uns wurde kein Einspruch gegen besagte Heirat vorgebracht, womit ihrem Ersuchen stattzugeben ist (?). Nach der Lektüre und Auswertung aller oben genannter Stücke(?) und Kapitel 6 des bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend die Heirat haben wir den zukünftigen Ehemann und die zukünftige Ehefrau gefragt, ob sie einander zum Mann und zur Frau nehmen wollen; jedes von ihnen hat getrennt und zustimmend geantwortet, worauf wir im Namen des Gesetzes erklärten, daß Jean Mathis und Louise Bleyer durch Heirat verbunden sind. Darauf haben wir diese Urkunde aufgestellt im Beisein von Georges Mathis, siebenundzwanzig Jahre alt, Weber, Bruder des künftigen Ehegatten, Jean Hetzel, sechsundzwanzig Jahre alt, Weber, Jacques Bleyer, sechsundzwanzig Jahre alt, Weingärtner, Bruder der zukünftigen Ehefrau und Paul ... fünfundvierzig Jahre alt, Küfer, die ... ersteren und letzteren wohnhaft in Hunawihr und der dritte in Riquewihr (dt.: Reichenweier), welche, nachdem sie dies gelesen haben, mit Uns und den (contrastantes?, wörtl. wohl: gegensätzlich) Parteien unterzeichnet haben.
Grüße,
Gerhard