Hilfe bei Text Witwers Heirat mit Schwagerin

Am 29ten 1788 heiratet Georg Wagner als Witwer mit seine Schwagerin Wilhelmine Höhlin: Bild 470, Landeskirchliches Archiv Kassel > Eder > Hemfurth > KB 1692-1831, https://www.archion.de/de/viewer/?no_cache=1&type=churchRegister&uid=166163. Es gibt mehrere Wörter und Abkürzungen die ich nicht entziffern kan. Bitte Hilfe für
- Klusberge (stimmen die einzige Buchstaben? Ist es ein Ort?)
- in was nach den Namen der Braut kommt lese ich u.a. Bezahlung und Dispensation, aber ich verstehe nicht wie die Text lautet und überhaupt nicht was sie bedeutet. Danke für die Hilfe. Grüsze aus Holland, Jos Maas
 
Hallo Jos,

Klußberge lese ich auch.
Eine kleine Kapelle mit Glocke wurde früher Kluß genannt.
Der „Klußmann“ durfte die Glocke läuten.
Ich vermute, daß die Kluß auf einem Berg stand, daher Klußberge.

Beste Grüße
Karin
 
Danke Karin, mein Wörterbuch ist leider zu dunn, Klusz steht nicht darin. Aber Ihre Erlauterung hat mich geholfen.

Hoffentlich kan jemand auch erklären was die genannte Heirat mit Bezahlung und Dispensation zu tun hat.

Best Grüsze aus Die Niederlände, Jos Maas

 
Hallo,

versuche mal etwas:

Vorletzte und letzte Zeile:
auch .. 11 8br(Oktober)bezahlung .. pro dispensatione et
(lt.Google Latein: heißt und für die Verwaltung)

Vielleicht kann irgend jemand Latein in diesem Forum.

Grüße von Andrea


 
Hallo Andrea, hallo Jos,

vielleicht hilft googeln unter "Dispens-GenWiki" weiter.


Beste Grüße

Karin
 
Hallo Alle, Dank für Ihre Beiträge. Ich habe nochmal versucht die Text zu lesen und zu verstehen. Meines Erachtens lautet die Text: "74
Am 29ten 8br: ist copuliert worden Georg Wagner aus den Kluszberge als Witwer mit seinen Schwägerin Wilhelmina Höhlin nach Verfliesung (Verfliessung?) des Witweren halbes Jahr als auch am 11 (=2?)ter Berahtung 1 am per dispensatione et 1 am 4de Spo[]lohn". Die Italic Text ist mir noch nicht ganz deutlich. Ich verstehe das man für eine Heirat mit einem Schwager oder Schwagerin Dispensation braucht. Man kann nicht gleich heiraten aber musz mindestens ein halbes Jahr Witwer bleiben (die Zeit musz verfliessen, nicht verfliesen!). Die Berathung soll der Pfarrer tun, und die Themen sind Dispensation und noch etwas dasz noch nicht klar für mich ist.

Gerne Ihre neue Beiträge!, wofür voraus meine herzlichen Dank.

Grüsze aus Die Niederlände, Jos Maas

P.S. Die Namen der Wochentagen auf deutsch (und auf niederländisc) stammen von die Namen der Germanischen Götter, Wotan, Donar, Freya. Leider hab ich den Got des Dienstags und Samstags vergessen. Sontag und Montag selbstveständlich von der Soone und der Mond.
 
Noch eine kleine Beitrag:
8br: = Oktober (octo = 8 auf lateinisch, In das alte Rom begann ein Jahr in März, so war Oktober der achte, nicht unsere zehnte Monat)).

Statt 'Spo[]lohn' könnte es vielleicht 'Sporteln' sein, das sind Spenden fürs Gericht, oder Emolumenten (Honorar für den Pfarrer?).

Wenn 's stimmt bleibt nun noch '4de'

Grüsze, Jos
 
Hallo Jos,

ich lese: 11 8br (Oktober) eine Bezahlung …...
Wieviel und was gezahlt wurde, das kann ich
leider nicht entziffern.
Und zum Dispens:
Die Regeln für eine Trauerzeit kenne ich leider auch nicht!
In meiner Familie habe ich aber in einem Eintrag folgenden
Satz gefunden:
Sponsus bescheinigt den 29. Junii 1791, dass es ihm
erlaubet worden war Ablauf des halben Trauerjahres sich
copulieren zu lassen, und dass er wegen der beiden Kinder der
vorigen Ehe die erforderliche Richtigkeit gemacht. -
Die Versorgung von Kleinkindern war offensichtlich ein Grund
für Dispens.

Archion-Altona St. Trinitatis gibt es ein KB Ehedispenzen 1766-1777
Dort ist in Schönschrift die Überschrift zu lesen:
Anno 1767 haben folgende Personen eine Königl. allergnädigste
Concession erhalten


Beste Grüße
Karin
 
Hallo Karin,

Wenn Bezahlung geschrieben ist - und jezt sehe ich es auch - könnte zwischen Bezahlung und Dispensatione und zwischen et (lateinisch für und) und Sporteln stehen was bezahlt ist. Leider kenne ich entweder die historische Deutsche (Hessisiche) Münze noch die Abkürzungen. Heutzutage hätte es zum Beispiel 50 Euro sein können.

Vielleicht kann jemand in dieser Forum mit historische finanzielle Kenntnis etwas hinzu fügen!

Grüsze, Jos
 
Hallo, Karin, noch etwas:
Was Grund für Dispensation betrifft, ich denke Versorgung der Kindern könnte ebenso eine Bedingung bei Dispensation sein.

Weiter sehe ich eine Übereinstimmung zwischen die Rechtsregeln in meinen Text und in Ihre Beispiel.

Grüsze Jos
 
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