Heirat Bielefeld 1812

Wir bitten um Lesehilfe bei dem Heiratseintrag:
Kirchenkreis Bielefeld > Bielefeld, Neustadt-Marien > Taufen 1812-1814 (Zivilregister), Trauungen 1812-1814 (Zivilregister), Beerdigungen 1812-1814 (Zivilregister), Beerdigungen
unter:
https://www.archion.de/de/viewer/?no_cache=1&type=churchRegister&uid=138044
Bild 47 / Nr. 135:

"Am sechten October tausendachthundertundzwölf abends
..
....
der ... ..... Jacob Niemann,
alt sechsundzanzig Jahre, also volljährig, wohnhaft Sandhagen
Nr. 52, ehelicher Sohn des verstorbenen Heuerling Johann
Hermann Niemann und gleichfalls verstorbenen Ehefrau
Catharina Ilsabei Stellbrink, allso aus Sand hagen
Eins großeltrig Erbe, auch .... ... ..... .....
ten Ort, ... sein ..... ......
Zweitens ... .... ...:
die Jungfrau Marie Charlotte Bruns, ........
... ... ... ...., alt siebenundzwanzig Jahre, ehe-
liche Tochter des .. ... ..... ... Johann
Conrad Bruns und seiner gleichfalls verstorbene Ehefrau
Anne Marie Charlotte Ma...enbeck .... "

Vielleicht kann jemand die Fragmente ergänzen.
Eine schöne Woche und Gruß aus dem Rheinland
Peter & Andrea
 
Hallo!

"Am sechsten October tausendachthundertundzwölf abends
sieben [?] Uhr erschien vor unterschriebenen Prediger und
Civilbeamten der Neustädter Gemeine zu Bielefeld
der hiesige Bleicherknecht Jacob Niemann,
alt sechsundzanzig Jahr, allso volljährig; wohnhaft Sandhagen
No 52, ehelicher Sohn des verstorbenen Heuerling Johann
Hermann Niemann u[nd]d[er] gleichfalls verstorbenen Ehefrau
Catharina Ilsabe n[ata] Hal...ks [Halbwaks=Halbwachs?]; allso nach seiner Eltern
und Großeltern Tode, welche letzteren er weder gekannt noch
den Ort, wo sie gestorben, erfahren zu haben versichert,
keiner anderweitigen Einwilligung bedürftig;
2) die Jungfer Marie Charlotte Bruns, in Lohndienst
der hiesigen holländischen Bleicher, alt siebenundzwanzig Jahre, ehe-
liche Tochter des gewesenen inz[wischen] verstorbenen Soldaten Johann
Conrad Bruns und seiner gleichfalls verstorbenen Ehefrau
Anne Marie Charlotte Mollenbeck, nach deren und ihrer
Großeltern Tode daher gleichfalls keiner anderweitigen Einwilligung
bedürftig;
und habe ich, ihre vorhabende Ehe abgeschloßen,
nachdem die beiden gesetzlichen Aufgebote am
sechsten und dreizehnten vorigen Monats in der
hiesigen Gemeine vorhergegangen seyn."
Der Rest betrifft die Formalitäten einer nach dem Code civil abgeschlossenen Ehe.
Viele Grüße
Gert
 
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