Heirat als 16jährige im Jahr 1722?

Guten Abend in die Runde,
meine Frage:
War es sehr unwahrscheinlich oder kam es zuweilen vor, dass eine 1706 Geborene und somit erst 16jährige
im Jahr 1722 geheiratet hat (Sachsen-Anhalt)?
Bei der Heirat sind als Zeugen - vielleicht nicht ohne Grund und als Vormünder - der Bräutigam-Vater,
der Braut-Stiefvater (der Brautvater war nachweislich bereits verstorben) und der Braut-Großvater - aufgeführt.

Eine Muss-Heirat war es, soweit ersichtlich, auch nicht: Die Heirat fand 05/1722 statt, das erste Kind kam
10/1724, kein Kindssterbefall.

Für Hinweise bedanke ich mich im Voraus!
 
Zur Ergänzung, wenn auch erst aus dem Jahr 1794

Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (01.06.1794), Zweyter Theil

[Zitat]
§. 37. Mannspersonen sollen vor zurückgelegtem Achtzehnten, und Personen weiblichen Geschlechts, vor zurückgelegtem Vierzehnten Jahre nicht heirathen.
[Zitat Ende]
 
….oder Forum-Suche (Lupensymbol oben rechts in diesem Fenster)
Suchbegriff: Heiratsalter

…fördert z.B. dies hervor

 
Zurück
Oben