Guten Abend in die Runde,
meine Frage:
War es sehr unwahrscheinlich oder kam es zuweilen vor, dass eine 1706 Geborene und somit erst 16jährige
im Jahr 1722 geheiratet hat (Sachsen-Anhalt)?
Bei der Heirat sind als Zeugen - vielleicht nicht ohne Grund und als Vormünder - der Bräutigam-Vater,
der Braut-Stiefvater (der Brautvater war nachweislich bereits verstorben) und der Braut-Großvater - aufgeführt.
Eine Muss-Heirat war es, soweit ersichtlich, auch nicht: Die Heirat fand 05/1722 statt, das erste Kind kam
10/1724, kein Kindssterbefall.
Für Hinweise bedanke ich mich im Voraus!
meine Frage:
War es sehr unwahrscheinlich oder kam es zuweilen vor, dass eine 1706 Geborene und somit erst 16jährige
im Jahr 1722 geheiratet hat (Sachsen-Anhalt)?
Bei der Heirat sind als Zeugen - vielleicht nicht ohne Grund und als Vormünder - der Bräutigam-Vater,
der Braut-Stiefvater (der Brautvater war nachweislich bereits verstorben) und der Braut-Großvater - aufgeführt.
Eine Muss-Heirat war es, soweit ersichtlich, auch nicht: Die Heirat fand 05/1722 statt, das erste Kind kam
10/1724, kein Kindssterbefall.
Für Hinweise bedanke ich mich im Voraus!