Heimatrecht

Guten Tag.
Ich hoffe, mir kann jemand zu dem Begriff näheres sagen.
Ein Vorfahr (geb um 1890 in Baden) hat immer erzählt, dass er in einer bestimmten Gemeinde Heimatrecht habe und ich meine sogar, dass er das schriftlich hatte.
Er ist aber definitiv nicht dort geboren. Könnte er dieses auch haben, wenn nur sein Vater oder Urgroßvater dort geboren wurden?
Vielen Dank
 
Guten Tag.

Zum Erwerb des Heimatrechts findet man u.a. in dem nachfolgenden Artikel einige Ausführungen, auch für die Zeit des Deutschen Reiches



Dort wird insbesondere auch erläutert, daß Heimatrecht längst nicht nur über Geburt erlangt werden konnte.

Vielleicht hilft Ihnen das ja bereits weiter.

BG
VNagel
 
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