Fahrlässigkeit der Mutter

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Liebes Forum,
welches Attribut wird der unglücklichen Mutter des verunglückten Kindes hier beigelegt?
Vielen Dank und Grüße, Ulrike

1687
J. Henrich Joh. Jacob Feiken Söhnlein welches durch fahrlässigkeit der
(?) mutter einen haffen siedend wasser umbgestoßen
und dergestalt verbrannt dass es deß folgenden tags
alß den 15ten April gegen tag gestorben, und den 16ten begraben
worden. aetatis 1 Jahr 6 tag.
 
... durch fahrlässigkeit der
schloßen mutter einen haffen siedend wasser umgezogen

wahrscheinlich hier im Sinne von " untätig sein"
Die Mutter hat ein Gefäß mit kochend heißes Wasser in Reichweite ihres Sohns abgestellt, sodass dieser das Gefäß fassen und kippen konnte. Das Kind erlitt tödliche Verbrùhungen.
Der Vorwurf der Fahrlàssigkeit an die Mutter bezieht sich auf den unsicheren Abstellort des Gefäßes und/oder die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.
 
Vielen Dank für die Antwort, die Korrektur und die Überlegungen! Der Hergang des üblen Unfalls ist mir klar, nicht aber das Attribut für die unaufmerksame, unvorsichtige, ..?.. Mutter. Das Wort sieht tatsächlich aus wie "schloßen", aber ein Adjektiv "schloß" im Sinne von "untätig" ist fast nicht nachzuweisen: bei der Suche kommen alle möglichen Schlösser und Verbformen von "schließen" in die Quere. Immerhin interessant, dass das vermutliche Dialektwort eine altnordische Wurzel haben könnte ...
:) Ulrike
 
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