Erbitte Lesehilfe

Es handelt sich nicht um eine doppelte Eintragung exakt desselben Sachverhaltes im Kirchenbuch.

In beiden Fällen geht es um öffentlich zu erbringende / zu verrichtende Kirchenbußen.


1. Link

publice agitum poenitentiam suae [ihre] Hans
Hans Mattheßen filius undt Margreth?
Heintz Greben soror [Schwester]


2. Link

Eodem die poenitentiam suae agitum publice
Hans Hans Matthesen filius et Marg. Hans
Scheddels relicta filia ex ?Schlechtenhausen? [Schletzenhausen]
 
Danke vielmals, Sie haben mir sehr geholfen:
Der verstorbene Vater von Margreth ist auch der Vater von Heintz Grebe.
Er wird an anderer Stelle "Hans Grebe gennt Scheddel Hans" genannt.
Der Wohnort aller Personen ist "Schlechtenwegen"

Können Sie mir auch noch Hilfe beim Datum des 1. Links geben:
1. Tag "---?--- ---?----" AD [1]610
 
Das Datum des 1. Links bezieht sich primär auf die darüberstehende Proclamation, ob die öffentlich zu verrichtende Kirchenbuße an demselben Tag stattfand, läßt sich m.E. nicht mit abschließender Sicherheit sagen.

...uf Martins
tag ter [zum dritten Mal] pclam [proclamiret] AO [Anno] [1]610


Jedenfalls findet die Hochzeit dieses zuvor proclamierten Paares, wie im nächsten Eintrag zu lesen, statt am:

...uf Mitwoch post 23 Trin[itatis] ..... hora 12 AO [Anno] [1]610
 
Super, den Bezug zum vorstehenden Eintrag hab ich nicht gesehen (verflixte Abkürzungen)
Die unmittelbare Nähe lässt den Schluss auf den "Martinstag" zu, zumal im anderen Eintrag auch der Martinstag genannt ist.
Danke nochmals
 
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