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erbitte Hilfe beim Entziffern des Ortes im Stift Osnabrück
Ausburger oder Ausbürger, gleichbedeutend mit Pfahlburger, ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Stadtrecht. Er bezeichnete Personen, die Bürgerrecht besaßen, ohne im städtischen Rechtsbezirk ansässig zu sein.