Hallo,
Herr Martin Heckner (32.
Rahts: und Bawherr, starb den 7.
vnnd wardt begraben den 8.
seines alters 58
seines Ehestandts 39
mit zweien Weibern, seines Rhats
standts 25
seines Bawampts aber 16 Jar.
v und w müssen an manchen Stellen dabei als u gelesen werden. Die Lesart Bauherr ist somit richtig und bezeichnet das unten genannte Bauamt, dem er 16 Jahre angehörte. Die erste Eheschließung fand 39 Jahre vor dessen Tod statt, die zweite Eheschließung später. Die zweite Ehefrau dürfte zu diesem Zeitpunkt noch gelebt haben, da sonst zumeist in solchen Auflistungen auch noch die Dauer des Witwerstands angegeben wurde.
Viele Grüße
Florian