Carl August Geutebrück, Erfurt 1759

Hallo

Erbitte Hilfe zum Verstehen dieses Eintrages.

Carl August Geutebrück läßt ein Kind am 30. Januar 1759 taufen, das bereits am 17. März 1757 getauft wurde?
Oder ist das nur der Hinweis das er bereits am erwähnten Datum ein Kind taufen liess?


Taufe 30. Januar 1759


Taufe 17. März 1757


Gruß hans-Gunter
 
Es gab hinsichtlich der 2. Taufe 1759 wohl einen (wohnortbezogenen?) Zuständigkeitsstreit zwischen verschiedenen Kirchengemeinden in Erfurt, „angezettelt“ von der Gemeinde der Predigerkirche.

Ich interpretiere es so, dass 1757 die erste Taufe zuhause stattfand, als der Kindesvater „im Thürmgen auf dem wenigen Marckt wohnte“, das wohl zum Bezirk der Kaufmannskirche gehörte. Scheinbar ist er dann umgezogen, denn er wohnte 1759 „in dem Lorentzdischen Hause“, das einem Junker Sanda (?) gehörte und wohl im Bezirk der Wechselpfarre Laurentii (Lorenzkirche) lag, bei der aber auch nur die Gemeinden der Kaufmannskirche und der Barfüßerkirche Mitspracherechte bei der Besetzung der Pfarrstellen hatten, nicht aber die Pfarrgemeinde der Predigerkirche. Im Übrigen wird betont, dass der Kindesvater zum Abendmahl immer in die Kaufmannskirche gegangen sei – und auch in der Kaufmannsgemeinde 1757 hatte taufen lassen.

Die Predigerkirche habe deshalb keinerlei Rechte diesbezüglich, „weswegen man sich mit einer Protestation beӱ E. Hochedlen u. Hochw. Rathen verrechnet“ habe.

Wohl gemerkt, nur meine Interpretation ... Vielleicht weiß es jemand besser.
 
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