Bitte um Lesehilfe!

Einzufügen ist:
Wittwer
des verstorbenen
zweiten Tochter alt 32 - 30 Jahr
Der Br(äutigam) hat Theilungsschein beigebracht
Die Br(aut) ist seit einiger Zeit in Scholwin majoren (volljährig)

Es ist ziemlich undeutlich geschrieben, sodass ich "seit einiger" geraten habe, weil anderes keinen Sinn ergab. Als majorne Tochter brauchte sie keine Erlaubnis der Eltern zur Heirat vorzulegen (damals war man mit 30 nicht automatisch großjährig!), der Teilungsschein dürfte etwas damit zu tun haben, dass er Witwer war (das Erbe aus erster Ehe war geteilt und einer neuen Ehe mit neuer Erbregelung stand nichts mehr im Weg), doch dies ist auch geraten und keine Expertenmeinung. Vielleicht weiß es jemand anderes im Netz ja definitiv.

Grüße,
Rainer
 
Vielen Dank für die Hilfe!
Also war der Bräutigam 32 Jahre alt?
Dann könnte ich mal seinen Geburtseintrag
suchen.
 
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