Bitte um Lesehilfe und ggf. Interpretation

Guten Abend,
bei der Recherche zu einer meiner Vorfahrinnen aus Untergeis würde ich mehr sehr über eine Lesehilfe freuen. Ich hoffe, dass ich den Großteil des Textes schon entziffern konnte. Insbesondere ist mir durch die nachträgliche Bemerkung nicht klar, ob sie "nur" unehelich (d.h. vor der Hochzeit ihrer Eltern) geboren wurde oder bspw. adoptiert wurde; dies auch im Zusammenhang mit dem Wort "nachgelassene" eheliche Tochter, was ja schon bei Name, Stand und Herkunft eingetragen ist.


---
Gemeinde Unterngeis 1854 … Seite 59 / Nummer 322

Name, Stand und Herkunft:

Anna Eva Roßbach
ledigen Standes, (nachgelaße -
ne) ???
eheliche Tochter des längst
verstorbenen Gerhard Roß -
bach und deßen gleichfalls
verstorbenen Ehefrau Bar -
bara Elisabeth geborene Grebe,
Mutter einer unehelichen Tochter

Nachträgliche Bemerkungen:

Nach dem Tauf -
buch hat sich er -
geben, daß die
Verstorbene
Anna Margaretha / Margare -
the (?) hieß und une -
helich geboren, aber
durch nachher er -
folgte ____
____
ihrer El -
tern legitimiert
war. Agener

---

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Freundliche Grüße,
J. Thamer
 
Nachgelaßene Tochter bedeutet meines Wissens die hinterbliebene Tochter.

Das andere Wort ist:
durch nachher erfolgte Verheira =
thung
ihrer Eltern

LG
 
Zurück
Oben