Freiheit Gleichheit
Winnweiler am zweiten frimaire neunten Jahrs [
= 23. November 1800]
der ein unzertrennlichen Franken-Republik.
Vor dem unterzeichneten öffentlichen Notaire
im Departement vom Donnersberg, im Wohn-
sitz der Gemeinde Winnweiler angestellt, er-
schienen anheute obigem Tage die Bürger Jakob
Aug und Adolf Leidinger, beide dahier in Winnwei-
ler wohnhaft, und machten nachstehende Erklärung:
~ Durch einen Beschluß des Bürger Petersen
Susprefecten des Arrondissement von Lautern
datirt vom 11ten verschlossenen Monats Brumaire
seien Sie beide, ersterer /: Jakob A,ug :/
als Kirchen______, und letzterer /: Adolf
Leidinger, :/ als Controleur der Kirchenscha___i
der Kirche Winnweiler ernannt worden; in
Gemäsheit desselben Beschlußes seien sie
beide gehalten, zur Sicherheit der durch
sie verwalteten Kirchen-Güter und
reserven eine hinnlängliche Caution zu
stellen. Um eine der Verfügung-
en dieses Beschlußes ein Genüge zu
leisten, und damit gedachte Kirche
ihrer reserven halber zulänglich gesichert
sein, verfänden sie beide Delaranten
erwähnter Kirche ihre sämtliche sowohl
liegende als farende Güter ohne
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Ausnahme zu einem wahren gerichtlichen
Unterpfand, und dieselbe solle erfoder-
lichenfalls kurz Macht und wohlerlang-
tes Recht haben, sich für den durch ihre
Schuld oder Nachläsigkeit erlittenen
Schaden nach Hipotheken-Recht an be-
sagtem ihrem ganzen Vermögen in
solicum zu _____ und bezahlt zu
machen. ~
Den Rest der Seite habe ich weggelassen.
Im nächsten Eintrag wird er auch nochmal benannt.